Gewalthilfegesetz im Kabinett

Die Bundesregierung hat das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beschlossen. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht ein kostenfreier und niedrigschwelliger Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Leider hat ein Kabinettsbeschluss in der aktuellen politischen Situation kaum mehr als symbolischen Charakter.

BKA-Lagebild

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität und zieht sich durch alle sozialen Schichten. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ für das Jahr 2023 zeigt, dass allein im letzten Jahr 360 Mädchen und Frauen durch ihren Partner getötet wurden. Das bedeutet, dass in Deutschland fast jeden Tag ein Femizid stattfand. Das Gewalthilfegesetz soll daher ein entscheidender Meilenstein für den Schutz von Gewaltopfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sein.

Bessere Vernetzung

Darüber hinaus sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen, insbesondere des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz, von Bildungseinrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen besser vernetzt werden. 

Istanbul-Konvention

Das Gesetz stellt einen entscheidenden Schritt zur nachhaltigen und vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, dar.

Beratung im Bundestag fraglich

Ob das Gesetz allerdings Bundestag verabschiedet wird, ist sehr fraglich. Zwar hat der Finanzminister (der neue) die Kosten (2 Milliarden) bewilligt, aber für eine Verabschiedung des Gesetzes im Parlament braucht die Restregierung Stimmen aus der CDU oder der FDP. Der Bundestag hält seine nächste Sitzung am 4. Dezember ab – bislang steht jedoch nur die Befragung der Bundesregierung auf der Tagesordnung. Dass das Gesetz dort zur Abstimmung stehen wird, ist nach jetzigem Stand unwahrscheinlich – auch, weil die Union angekündigt hatte, vor der Neuwahl keine inhaltlichen Entscheidungen mehr zur Abstimmung stellen zu wollen.

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt den Entwurf eines Gewalthilfegesetzes zur Stärkung des Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ausdrücklich.

Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundeskriminalamt, Tagesschau, Paritätischer Gesamtverband, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung:  pixabay.com fist-1131143_1280.jpg