Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt verfahrensmäßige Anforderungen an die Umsetzung auf der innerstaatlichen Ebene. Drei verschiedene innerstaatliche Stellen sollen nach Artikel 33 der UN-BRK für eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sorgen:
- die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- die Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle): Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und
- die Staatliche Koordinierungsstelle: Sie ist bei der/dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt.
Anhörung zum Stand der Umsetzung
Am 29. und 30. August 2023 fand in Genf vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) die Anhörung zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland statt.
Vorreiter Deutschland?
In der Anhörung sei deutlich geworden, so das BMAS in einer Presseerklärung, dass Deutschland seit der letzten Staatenprüfung 2015 viel auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde ausdrücklich für das besondere Engagement bei der Umsetzung der UN-BRK gelobt. Zudem wurde mehrfach die Vorreiterrolle Deutschlands unter den Vertragsstaaten angesprochen, insbesondere bei Menschenrechten und Diversität.
Menschenrechte jetzt!
Am 20. Juli 2023 hat die Monitoring-Stelle ihren Parallelbericht auf Englisch beim Ausschuss eingereicht. Die deutschen Versionen des Parallelberichts in schwerer und Leichter sowie Gebärdensprache wurden am 15. August 2023 veröffentlicht. „Menschenrechte jetzt!“ lautet der Titel des Parallelberichts eines Bündnisses deutscher Nichtregierungsorganisationen. Dem Bündnis gehören 37 Organisationen an, koordiniert vom Deutschen Behindertenrat (DBR).
Exklusion statt Inklusion
Die Hauptkritik des Bündnisses: Deutschland ist noch weit von einer umfassenden Umsetzung der UN-BRK entfernt. Nach wie vor ist Exklusion statt Inklusion für behinderte Menschen an der Tagesordnung. Zudem werden private Anbieter von Waren und Dienstleistungen immer noch nicht durchgehend zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet; an einer umfassenden Gewaltschutzstrategie zum Schutz von behinderten Mädchen und Frauen fehlt es ebenso, und selbst die schon lange geforderten Partizipationsstandards sind nicht in Sicht.
Quellen: BMAS, Kobinet, Deutscher Behindertenrat, Behindertenbeauftragter, Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR)
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