Die Pflegekommission hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen: Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde.
Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.
Mehr Urlaub
Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.
Verordnung kommt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.
Pflegekommission
Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit unter dem Vorsitz der ehemaligen Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre. Im Februar 2022 hat sie in ihrem ersten Beschluss bereits eine deutliche Anhebung von Mindestentgelten und Mindesturlaub empfohlen.
Erhöhung
Die geplanten Erhöhungsschritte im Einzelnen:
Für Pflegehilfskräfte
Datum | Höhe | Steigerung |
---|---|---|
seit 01.12.2023 | 14,15 € | – |
ab 01.05.2024 | 15,50 € | 9,54 % |
ab 01.07.2025 | 16,10 € | 3,87 % |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)
Datum | Höhe | Steigerung |
---|---|---|
seit 01.12.2023 | 15,25 € | – |
ab 01.05.2024 | 16,50 € | 8,20 % |
ab 01.07.2025 | 17,35 € | 5,15 % |
Für Pflegefachkräfte
Datum | Höhe | Steigerung |
---|---|---|
seit 01.12.2023 | 18,25 € | – |
ab 01.05.2024 | 19,50 € | 6,85 % |
ab 01.07.2025 | 20,50 € | 5,13 % |
Quellen: BMAS, FOKUS-Sozialrecht
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