Der Druck der Fachverbände hat Wirkung gezeigt. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute (24.07.2023) einen Gesetzentwurf vorgestellt, nach dem Betreuerinnen und Betreuer eine Sonderzahlung erhalten sollen, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern.
Von der Sonderzahlung sollen Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren.
Das geplante „Betreuer-Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz (BetrInASG)“ sieht für berufliche Betreuerinnen und Betreuer pro geführter Betreuung eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 7,50 Euro vor. Bei ehrenamtlichen Betreuungen soll es eine jährliche Zahlung in Höhe von 24 Euro pro geführter Betreuung geben.
Um keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand entstehen zu lassen, soll dieser Inflationsausgleich zusammen mit der quartalsweisen Vergütungsfestsetzung beim zuständigen Betreuungsgericht geltend gemacht werden.
Die vorgesehene Zahlungshöhe orientiert sich am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 entsprechend der im Vergütungsgesetz 2019 herangezogenen Bemessungsgrundlage TVöD SuE. Durch die Ausgestaltung als monatsweise Zahlung pro geführte Betreuung soll eine gerechte Mittelverteilung erreicht werden.
Die gesetzlich vorgegebene Evaluation des Vergütungssystems, wird durch die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung nicht ausgehebelt. Sie wird bis Ende 2024 durchgeführt. Mit dem Inkrafttreten eines auf Basis des Ergebnisses der Evaluierung angepassten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) ist frühestens
Mitte bis Ende 2025 zu rechnen. Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung ist daher als eine Art „Zwischenfinanzierung“ zu verstehen; sie soll daher auch nur für die Jahre 2024 und 2025 gelten.
Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung von § 21 BtOG vor: danach kann die zuständige Behörde künftig für potentielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nun ausdrücklich auch selbst einholen.
Der vorliegende Referentenentwurf (abrufbar auf den Seiten des BMI) soll nun als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Länder und Verbände haben Gelegenheit, bis zum 31. August 2023 Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.
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