Studenten im Hörsaal

Pflegestudiumstärkungsgesetz

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz liegt jetzt dem Bundesrat vor. Es erscheint allerdings noch nicht auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 16.06.2023.

2020: Reform der Pflegeberufe

Die Reform der Pflegeberufe ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die neuen Pflegeberufeausbildungen inhaltlich und hinsichtlich ihrer Finanzierung auf eine neue Grundlage gestellt. Ergänzend zur Reform der fachberuflichen Pflegeausbildung wurde eine bundesgesetzliche Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung mit Bachelorabschluss geschaffen. Hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen sollen zu einer weiteren Verbesserung der Qualität in der Pflege durch den Transfer von forschungsgestützten Lösungsansätzen und innovativen
Konzepten in die Pflege beitragen.

Duales Studium

Mit dem aktuellem Gesetzentwurf soll die hochschulische Pflegeausbildung entscheidend dadurch gestärkt werden, dass die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert wird. Auch wird eine Regelung geschaffen, dass Studierende in der Pflege eine angemessene Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums erhalten, die ebenfalls über die Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert wird. Dazu wird die Struktur der Organisation und Koordination der Praxiseinsätze in Zukunft anders gestaltet und das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet. Der Rückgriff auf die bewährten Verfahren zur Finanzierung des praktischen Teils der beruflichen Ausbildung gewährleistet die schnelle Umsetzbarkeit der verbesserten Finanzierung. Mit Übergangsvorschriften wird dabei sichergestellt, dass eine auf der bisherigen Grundlage begonnene hochschulische Pflegeausbildung beendet werden kann und diese Studierenden zukünftig ebenfalls einen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung über einen Vertrag erhalten.

Geplante Regelungen

Der Entwurf sieht außerdem folgende Regelungen vor:

  • Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen.
  • Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten.
  • Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert und an aktuelle Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung, angepasst.
  • Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.

Weiterführende Informationen

Mehr zum Inhalt des Gesetzentwurfs hier im Beitrag vom April 2023 und auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Quellen: Bundesrat, BMFSFJ, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com students-250164_1280.jpg