Bundesfinanzminister Christian Lindner hat Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Es sieht vor, für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anzupassen, um so Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden. Im Einzelnen soll das so aussehen:
Einkommensteuertarif (§ 32a EStG)
- Anhebung des Grundfreibetrags 2023 von 10.347 Euro auf 10.632 Euro
- Anhebung des Grundfreibetrags 2024 von 10.632 Euro auf 10.932 Euro
Kinderfreibetrag (§ 32 Absatz 6 EStG)
- Rückwirkende Anhebung 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro
- Anhebung 2023 von 2.810 Euro auf 2.880 Euro
- Anhebung 2024 von 2.880 Euro auf 2.994 Euro
Kindergeld (§ 66 EStG)
Bisher für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.
Ab 1. Januar 2023:
- Erhöhung für das erste und zweite Kind um 8 Euro und für das dritte Kind um 2
Euro monatlich - für das vierte und jedes weitere Kind weiterhin 250 Euro
Ab 1. Januar 2024:
- Erhöhung für das erste, zweite Kind und dritte Kind um 6 Euro monatlich, sodass
das Kindergeld monatlich für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich 233
Euro beträgt - für das vierte und jedes weitere Kind weiterhin 250 Euro
„Kalte Progression“ und Unterhaltsleistungen
Dazu werden die Steuertarif-Eckwerte erhöht, um die „kalte Progression“ aufzufangen und der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen angehoben und rückwirkend ab dem Jahr 2022 dynamisiert.
Nichts Neues und nichts Dolles
Dabei fällt auf, dass sämtliche „Wohltaten“ von Herrn „Porsche“ (so die Bezeichnung für den Finanzminister Lindner in der Gebärdensprache) nichts weiter als die üblichen jährlichen Anpassungen bei Steuerfreibeträgen und Kindergeld sind. Und das auch nicht in besonderer Höhe, sondern im Rahmen des üblichen wie jedes Jahr. Offensichtlich bemüht sich der Finanzminister, der in der Ampelkoalition bisher als Bremsklotz aufgetreten ist, wenn es um die erklärten Ziele des Koalitionsvertrags wie Energiewende und soziale Gerechtigkeit geht. Dazu kommen noch Äußerungen wie „Gratismentalität“ zu den Befürwortern der Verlängerung des 9 Euro-Ticket und gleichzeitig strikte Ablehnung von Übergewinnsteuern bei den Krisen- und Kriegsgewinnlern in der Energiebranche oder von der Abschaffung des Dienstwagenprivilegs. Auch andere Subventionen in die Fossilwirtschaft werden nicht angetastet.
Beachtliche soziale Schieflage
Die Steuerpläne haben eine „beachtliche sozialer Schieflage„, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Von einem höheren Grundfreibetrag profitieren Reiche deutlich stärker als Niedrigeinkommensbezieher. Die Anhebung des Kinderfreibetrags sorgt dafür, dass reichere Familien deutlich mehr bekommen als einfache Kindergeld-Bezieher. Und natürlich nutzen denjenigen, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, weder Steuererleichterungen noch Kindergelderhöhung. Die gehen mit Verweis auf die Schuldenbremse mal wieder leer aus.
Quellen: Bundesfinanzministerium, Paritätischer Gesamtverband, FAZ
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