Am Freitag, den 30. April 2021, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen veröffentlicht. Mit dem Teilhabebericht geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Frage nach, wie Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer sozialen Teilhabe gefördert oder beeinträchtigt werden. Der Bericht zeigt, wie sich die Teilhabe von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen unterscheidet und welche Entwicklungen im Zeitlauf zu beobachten sind.
Positive Ergebnisse:
- Die Arbeitslosenquote von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ist von 2015 bis 2019 um 13 Prozent gesunken.
- Die Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderungen ist von 78,2 Prozent im Jahr 2013 auf 84,2 Prozent im Jahr 2017 gestiegen.
- Mehr Menschen als zuvor leben in ambulant betreuten Wohnformen.
- Es wurden viele Verbesserungen im öffentlichen Personenverkehr erzielt.
Nachholbedarf bei der Inklusion
- Die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist nach wie vor eingeschränkt.
- 33 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen leben allein, bei Menschen ohne Beeinträchtigungen beträgt dieser Anteil lediglich 18 Prozent.
- Einsam fühlen sich 33 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen; bei Menschen ohne Beeinträchtigungen sind dies nur 16 Prozent.
- Auch bei der Bildung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen fehlen nach wie vor wichtige Inklusionsfortschritte.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Im dritten Teilhabebericht konnten Entwicklungen über einen Zeitraum von mehr als acht Jahren miteinander verglichen werden. Erstmals fließen auch Erkenntnisse aus der noch bis Ende 2021 laufenden, vom BMAS beauftragten Repräsentativbefragung von Menschen mit Behinderungen mit ein. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser 800 Seiten starke Bericht bereits erste Daten und Erkenntnisse über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Beeinträchtigungen beinhaltet.
Grundlage für Verbesserungen
Der Bericht erschien 2013 zum ersten Mal und muss seitdem einmal in jeder Wahlperiode veröffentlicht werden.
Anhand der Daten des Teilhabeberichtes werden Politik, Verwaltung und Gesellschaft in die Lage versetzt, Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu beurteilen. Auf dieser Grundlage sollen dann geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ergriffen werden.
Der Teilhabebericht in verschiedenen Formaten
Auf der Website des BMAS steht der Dritte Teilhabebericht zum Download zur Verfügung – als PDF-Datei sowie in weiteren barrierefreien Formaten: in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. Eine gedruckte Version in Braille sowie der Bericht als Hörbuch können bestellt werden.
Hier finden Sie die direkten Links zu den verschiedenen Versionen:
- Zusammenfassung in Leichter Sprache
- Zusammenfassung als Video in Deutscher Gebärdensprache
- Zusammenfassung als Braille-Druck (bestellbar)
- Gesamtbericht als Hörbuch / Daisy-CD (bestellbar)
Quelle: BMAS, Kobinet-Nachrichten.org, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, AWO
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