Besuchskonzepte in stationären Einrichtungen

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat heute zusammen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Handreichung für die stationären Einrichtungen der Langzeitpflege vorgestellt. Ziel ist, dass Bewohner und Bewohnerinnen auch während einer Pandemie Besuche erhalten können: mit möglichst geringen Einschränkungen für sie und ihre Besucher – und trotzdem angemessen sicher mit Blick auf den Infektionsschutz und den Aufwand für die Pflegekräfte.

Die Handreichung wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Einrichtungsträger und der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen erarbeitet und mit dem Expertenrat des Robert Koch-Instituts abgestimmt.

Für viele Einrichtungen ist das nichts Neues. Sie arbeiten schon länger mit Besuchskonzepten. Daher stützt sich auch diese Handreichung auf bestehende Besuchskonzepte.

Grundlage für die Besuchskonzepte sollten daher neben den Rechten und der Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner immer die fachlichen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und weiterer in Teilbereichen zuständiger Institutionen sein, zum Beispiel wissenschaftlicher Fachgesellschaften. Hinzu kommt eine einrichtungsspezifische Risikoabschätzung. Einrichtungen betrachten dafür unter anderem

  • die COVID-19-Situation der Einrichtung,
  • die epidemiologische Lage,
  • die Bewohnerstruktur und
  • die eigenen räumlichen Gegebenheiten und Ressourcen.

Im Zentrum eines Besuchskonzeptes in einer Pandemie steht das Ziel, dass Besuche stattfinden – mit möglichst geringen Einschränkungen. Dabei kommt es auf zwei Dinge an:

  • die Umsetzung der Hygieneregeln und
  • die Entwicklung individueller Besuchsregelungen in enger Absprache mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Besucherinnen und Besuchern.

Nach der Beschreibung der wichtigsten Hygiene-Maßnahmen (AHA+L) beschreibt die Handreichung, was getan werden sollte, vor, während und nach einem Besuch. Hier die einzelnen Kapitel in Stichworten:

Vor dem Besuch

  • Die Voraussetzung: Symptomfreiheit
  • Wann sind Testungen empfehlenswert
  • Besuch anmelden und registrieren lassen
  • Besuchsanzahl und -dauer regeln
  • Gut informieren, intern wie extern

Während des Besuches

  • Anforderungen an Besuchsräume
  • AHA+L: Hygieneregeln während des Besuches
  • Regeln für die Nutzung anderer Räume
  • Umgang mit mitgebrachten Speisen und gemeinsames Essen
  • Regeln fürs gemeinsame Verlassen der Einrichtung

Nach dem Besuch

  • Hygienemaßnahmen anwenden
  • In Kontakt bleiben

Vorgefertigte Lösungen für jede mögliche Situation gibt es nicht. Daher müssen die Maßnahmen immer wieder neu abgewogen und an sich ändernde Umstände, aber auch sich ändernde Erkenntnisse und Empfehlungen der Wissenschaft angepasst werden.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Abbildung: Pixabay.com corona-5216393_1280.jpg