PC in der IT-Infrastruktur-Wolke

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Am 07. Mai 2020 legte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen neuen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0) vor, mit dem der mit dem IT-Sicherheitsgesetz geschaffene Ordnungsrahmen erweitert werden soll.

Im Rahmen der Gesetzgebung sollen insbesondere Voraussetzungen für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen geschaffen, welches die IT-Sicherheit der Produkte erstmals sichtbar machen soll. Hierdurch soll für die Bürger eine fundierte Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem soll Verbraucherschutz im Bereich der Informationssicherheit als zusätzliche Aufgabe des Bundesamtes in der Informationstechnik (BSI) gesetzlich etabliert werden.

Um Cyber-Sicherheitsvorfällen begegnen zu können, sollen zudem die Befugnisse des BSI zum Schutz der Bundesverwaltung, beispielsweise mit der Schaffung von Befugnissen zur Detektion von Schadprogrammen zum Schutz der Regierungsnetze ausgeweitet werden.

Bei der rechtswidrigen Verbreitung illegal erlangter Daten tragen die Diensteanbieter nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) Mitverantwortung, da die von ihnen angebotenen Dienste Mittel der Verbreitung sind. Damit die rechtswidrige Verbreitung solcher Daten zukünftig schnell unterbunden werden kann, werden den Diensteanbietern Verpflichtungen zum Löschen, zum Melden und zu Bestandsauskünften auferlegt.

Zum Schutz der Wirtschaft sollen die für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen bestehenden Meldepflichten und Verpflichtungen zur Einhaltung der Mindeststandards auf weitere Teile der Wirtschaft ausgeweitet werden.

Durch das geplante Regelungsvorhaben der Bundesregierung kommt es für die Wirtschaft nach Berechnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu einer Erhöhung des jährlichen Erfüllungsaufwands von rund 45,09 Millionen Euro. Rund 31,20 Millionen Euro davon entstehen aus neuen oder geänderten Informationspflichten. Einmalig wird die Wirtschaft mit rund 16,71 Millionen Euro belastet werden.
Soweit durch das Regelungsvorhaben für die Wirtschaft zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand entsteht, soll dieser durch geeignete Entlastungsmaßnahmen kompensiert werden.

Der neue Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause im Bundeskabinett behandelt werden.

Fundstelle:

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0) – abrufbar im Internet beispielsweise unter http://intrapol.org/wp-content/uploads/2020/05/200507_BMI_RefE_IT-SiG20.pdf