Spielende Kinder, selbstgezeichnetes Schild

Digitale-Familienleistungen-Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 24.6. ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es ermöglicht, fünf wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammenzufassen. In einem Zuge können Eltern künftig die Geburtsurkunde – mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige – sowie Eltern- und Kindergeld beantragen. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen.

Entscheidendes Element des Gesetzes ist die Regelung des elektronischen Datenaustausches. An vielen Stellen können Behörden notwendige Daten untereinander abrufen. Bürgerinnen und Bürger müssen künftig keine Nachweise mehr selbst einreichen. Die zuständigen Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Deutsche Rentenversicherung werden zum elektronischen Datenaustausch auf Wunsch der Eltern ermächtigt. Damit entfallen mehrere Papiernachweispflichten für die Eltern. Doppeleingaben in verschiedenen Anträgen werden durch den digitalen Kombiantrag vermieden.

Umsetzung 2022

Spätestens 2022 sollen die Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen. Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch in diesem Jahr in Bremen getestet werden.

Das Gesetz, das mehrere Verwaltungsebenen bei Bund und Ländern berührt, ist arbeitsteilig vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt worden.

Forderung nach Ergänzungen

Der VDK begrüßt das Gesetz, fordert aber, dass Eltern auch andere Leistungen, wie den Unterhaltsvorschuss oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, schnell und unbürokratisch online beantragen können.

Familien müssen sich immer noch jede Leistung, die auch noch miteinander verrechnet werden, bei einer anderen Behörde genehmigen lassen. Der VDK fordert daher, dass

  • eine Stelle alle Familienleistungen gewährt,
  • die Beantragung weitgehend entbürokratisiert wird,
  • barrierefreie Online-Beantragung ermöglicht wird,
  • optional Leichte Sprache verwendet werden kann und
  • weiterhin Beantragung in Papierform möglich bleibt.

Quellen: BMI, VDK

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