Um die finanziellen Einbußen vieler Menschen in der Coronakrise abzumildern plant die Bundesregierung offenbar weitere Hilfen. Außerdem soll der besondere Einsatz vieler Beschäftigter in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Versorgung gewürdigt werden.
Sonderzahlungen
In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Kurzarbeitergeld
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwägt eine Ausweitung und Anhebung des Kurzarbeitergeldes in der Coronakrise.
In der Regel erhält der Arbeitnehmer, der von Kurzarbeit betroffen ist, 60 Prozent, verheiratete 67 Prozent seines ursprünglichen Lohns. Das ist für viele Betroffene kaum ausreichend, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bezahlen. Es gibt bereits einigee tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarungen, das Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 Prozent auf 80, 90 oder 100 Prozent des Lohns aufzustocken. In einigen Branchen ist das aber schwierig oder umstritten.
Zur Zeit übernimmt der Staat 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter, Minister Heil kündigte an: “Ich werde mit Arbeitgebern und Gewerkschaften darüber reden, wie sie diesen Vorteil an die Beschäftigten weitergeben können, aber auch darüber, ob wir das Kurzarbeitergeld noch einmal anheben können.”
Elterngeld
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) strebt eine Änderung im Berechnungsmodus zum Elterngeld an. Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist normalerweise das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei Müttern und Vätern, die das Elterngeld jetzt oder demnächst beantragen und wegen der Krise Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, sollen die entsprechenden Monate nicht mit in die Berechnung einfließen, weil das die Elterngeldhöhe negativ beeinflussen würde.
Geplant sind demnach auch Anpassungen beim Elterngeld für Mütter und Väter, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Wenn diese wegen der aktuellen Lage ihre Elterngeldmonate nicht nehmen können, sollen sie diese verschieben können. Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – könnten gelockert werden, wenn Teilzeit momentan so nicht einzuhalten ist.
Quellen: Bundesfinanzministerium, faz.net, Redaktionsnetzwerk Deutschland
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