Weitere Hilfen in der Corona-Krise

Um die finanziellen Einbußen vieler Menschen in der Coronakrise abzumildern plant die Bundesregierung offenbar weitere Hilfen. Außerdem soll der besondere Einsatz vieler Beschäftigter in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Versorgung gewürdigt werden.

Sonderzahlungen

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Kurzarbeitergeld

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwägt eine Ausweitung und Anhebung des Kurzarbeitergeldes in der Coronakrise.

In der Regel erhält der Arbeitnehmer, der von Kurzarbeit betroffen ist, 60 Prozent, verheiratete 67 Prozent seines ursprünglichen Lohns. Das ist für viele Betroffene kaum ausreichend, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bezahlen. Es gibt bereits einigee tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarungen, das Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 Prozent auf 80, 90 oder 100 Prozent des Lohns aufzustocken. In einigen Branchen ist das aber schwierig oder umstritten.

Zur Zeit übernimmt der Staat 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter, Minister Heil kündigte an: “Ich werde mit Arbeitgebern und Gewerkschaften darüber reden, wie sie diesen Vorteil an die Beschäftigten weitergeben können, aber auch darüber, ob wir das Kurzarbeitergeld noch einmal anheben können.”

Elterngeld

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) strebt eine Änderung im Berechnungsmodus zum Elterngeld an. Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist normalerweise das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei Müttern und Vätern, die das Elterngeld jetzt oder demnächst beantragen und wegen der Krise Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, sollen die entsprechenden Monate nicht mit in die Berechnung einfließen, weil das die Elterngeldhöhe negativ beeinflussen würde.

Geplant sind demnach auch Anpassungen beim Elterngeld für Mütter und Väter, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Wenn diese wegen der aktuellen Lage ihre Elterngeldmonate nicht nehmen können, sollen sie diese verschieben können. Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – könnten gelockert werden, wenn Teilzeit momentan so nicht einzuhalten ist.

Quellen: Bundesfinanzministerium, faz.net, Redaktionsnetzwerk Deutschland

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EU und der Schutz von Kindern

Deutschland übernimmt im Sommer die EU-Ratspräsidentschaft. Sie wird natürlich ganz im Zeichen der Überwindung der Pandemie und ihrer Folgen, ebenso wie der Kampf gegen die Klimakatastrophe, deren Auswirkungen die der Corona-Krise noch übertreffen werden.
Gleichzeitig steht eine Neuausrichtung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) an. Hier wird sich zeigen, wie ernst die EU den Schutz von Kinderrechten nimmt.

Offener Brief an die Bundesregierung

42 Menschen- und Kinderrechtsorganisationen, darunter u.a.der AWO Bundesverband, der Deutsche Caritasverband, der Kindeschutzbund und Pro Asyl haben gemeinsam in einem offenen Brief die Bundesregierung aufgefordert, während ihrer EU-Ratspräsidentschaft ein Zeichen für ein humanitäres Europa zu setzen.

In dem Brief erinnern die Unterzeichner daran, dass es sich bei ca. einem Drittel der Geflüchteten, die eine Einreise in die EU anstreben, um Minderjährige handelt, also Menschen, die eines besonderen Schutzes bedürfen.

Die Organisationen fordern, dass für alle Kinder und Jugendlichen individuell geprüft werden muss, welche Lösung ihrem Schutz am besten dient. Es dürfe keinesfalls weiter dazu kommen, dass Jugendlichen ihre Grundrechte verwehrt würden. Auch müsse dafür gesorgt werden, dass Minderjährige nicht allein aufgrund ihres Einreiseersuchens inhaftiert werden. Haft führe gerade bei jungen Menschen zu nachhaltigen psychischen und gesundheitlichen Schäden, die sich dramatisch auf die Entwicklungsperspektiven der Betroffenen auswirke. Unbegleitete Kinder und Jugendlichen müssten vielmehr unmittelbar in das Land gebracht werden, das sich aufgrund individueller Bedingungen am besten eigne.

Die Forderungen sind:

  • Kindeswohl vorrangig berücksichtigen,
  • keine Haft und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen,
  • beschleunigte Familienzusammenführung innerhalb der EU,
  • unverzügliche Verteilung von unbegleiteten Kindern,
  • Schulungen für Grenzbeamt_innen in Kindesschutz,
  • Einführung eines unabhängigen Monitoringmechanismus und
  • Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht.

Hölle auf den griechischen Inseln

Es ist ein schon fast verzweifelter Versuch, die EU-Mitgliedsstaaten zu einer Abkehr von ihrer in weiten Teilen inhumanen Migrationspolitik zu bewegen. Ob dies gelingen wird, auch und gerade in Zeiten Corona-bedingter Grenzschließungen, muss leider bezweifelt werden. Die EU schafft es bis jetzt nicht, zumindest die unbegleitenten Kindern aus den katastrophalen Lagern auf den griechischen Inseln heraus zu holen. Obwohl dies schon vor mehreren Monaten (spätestens seit Dezember) gefordert und bekannt war. Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden haben sich bereit erklärt, die Kinder aufzunehmen. Mission Lifeline hat Flüge organisiert, die sofort starten könnten, bisher wird aber von der Bundesregierung und der EU alles abgeblockt. Außer salbungsvollen Worten ist bisher nichts geschehen.

Sehr schnell kam dagegen die Genehmigung für die Einreise von 40.000 Saisonarbeitern, damit wir auch in der größten Krise nicht auf den Spargel verzichten müssen.

Quellen: Sozial.de, Mission Lifeline,
radioeins: Gespräch mit Erik Marquardt, EU-Parlamentarier der Grünen

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Notfall – Kinderzuschlag

Das Bundesfamilienministerium hat Meldungen, bzw. Gerüchten widersprochen, dass alle Familien, die Kindergeld bekommen, auch uneingeschränkt Anspruch auf den Kinderzuschlag beziehungsweise den Notfall-KiZ in Höhe von maximal 185 Euro haben. Das ist nicht richtig.

Teil des Sozialschutz-Paketes im Corona-Rettungsschirm waren vorübergehende Erleichterung beim Zugang zum Kinderzuschlag (Notkinderzuschlag). Durch Änderung und Ergänzung des § 20 BKKG soll der Kinderzuschlag befristet so umgestaltet werden, dass er für Familien, die die Leistung beantragen, die aktuelle krisenbedingte Lebenslage besser erfasst. Bei vielen Familien reduziert sich aktuell das Einkommen durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einkommen oder Einnahmen.

Vorübergehende Regelungen

  • Neu ist, dass für die Prüfung, ob der Kinderzuschlag bewilligt werden kann, ab dem 1. April 2020 das Einkommen der Eltern im Monat vor Antragstellung ausschlaggebend ist. Im regulären KiZ ist es das durchschnittliche Einkommen der letzten sechs Monate.
  • Eine einmalige Verlängerung für sogenannte Bestandsfälle mit dem höchstmöglichen Kinderzuschlag wird eingeführt. In diesen Fällen wird der Bewilligungszeitraum automatisch verlängert, ohne dass ein Antrag gestellt wird oder eine erneute Prüfung erfolgt.
  • Um die Familienkassen bei erhöhtem Bearbeitungsaufkommen zu entlasten, kann der Bewilligungszeitraum letztlich mehr als sechs Monate umfassen, wenn die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nimmt. Dadurch sollte vermieden werden, dass die Berechtigten erst nach Ablauf einiger Monate einen Bewilligungsbescheid einschließlich einer Nachzahlung erhalten und gleich wieder einen neuen Antrag stellen müssen, weil der Bewilligungszeitraum abläuft.
  • Eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung des Vermögens, um die Leistung unbürokratischer zugänglich zu machen und die aktuellen Notsituationen leichter abzufangen.

Diese Maßnahmen gelten für Anträge, die zwischen dem 1. April 2020 und 30. September 2020 gestellt werden.

Einkommen bleibt ausschlaggebend

Grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass der Kinderzuschlag eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern mit kleinen Einkommen ist, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Für ein Paarfamilie mit zwei Kindern ist das ein Einkommen von circa 1400 bis circa 2400 Euro netto. Bei hohen Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht.

Quellen: BMFSFJ, FOKUS-Sozialrecht, SOLEX

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