Zwei Kinder vor dem Computer

Notfall – Kinderzuschlag

Das Bundesfamilienministerium hat Meldungen, bzw. Gerüchten widersprochen, dass alle Familien, die Kindergeld bekommen, auch uneingeschränkt Anspruch auf den Kinderzuschlag beziehungsweise den Notfall-KiZ in Höhe von maximal 185 Euro haben. Das ist nicht richtig.

Teil des Sozialschutz-Paketes im Corona-Rettungsschirm waren vorübergehende Erleichterung beim Zugang zum Kinderzuschlag (Notkinderzuschlag). Durch Änderung und Ergänzung des § 20 BKKG soll der Kinderzuschlag befristet so umgestaltet werden, dass er für Familien, die die Leistung beantragen, die aktuelle krisenbedingte Lebenslage besser erfasst. Bei vielen Familien reduziert sich aktuell das Einkommen durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einkommen oder Einnahmen.

Vorübergehende Regelungen

  • Neu ist, dass für die Prüfung, ob der Kinderzuschlag bewilligt werden kann, ab dem 1. April 2020 das Einkommen der Eltern im Monat vor Antragstellung ausschlaggebend ist. Im regulären KiZ ist es das durchschnittliche Einkommen der letzten sechs Monate.
  • Eine einmalige Verlängerung für sogenannte Bestandsfälle mit dem höchstmöglichen Kinderzuschlag wird eingeführt. In diesen Fällen wird der Bewilligungszeitraum automatisch verlängert, ohne dass ein Antrag gestellt wird oder eine erneute Prüfung erfolgt.
  • Um die Familienkassen bei erhöhtem Bearbeitungsaufkommen zu entlasten, kann der Bewilligungszeitraum letztlich mehr als sechs Monate umfassen, wenn die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nimmt. Dadurch sollte vermieden werden, dass die Berechtigten erst nach Ablauf einiger Monate einen Bewilligungsbescheid einschließlich einer Nachzahlung erhalten und gleich wieder einen neuen Antrag stellen müssen, weil der Bewilligungszeitraum abläuft.
  • Eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung des Vermögens, um die Leistung unbürokratischer zugänglich zu machen und die aktuellen Notsituationen leichter abzufangen.

Diese Maßnahmen gelten für Anträge, die zwischen dem 1. April 2020 und 30. September 2020 gestellt werden.

Einkommen bleibt ausschlaggebend

Grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass der Kinderzuschlag eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern mit kleinen Einkommen ist, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Für ein Paarfamilie mit zwei Kindern ist das ein Einkommen von circa 1400 bis circa 2400 Euro netto. Bei hohen Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht.

Quellen: BMFSFJ, FOKUS-Sozialrecht, SOLEX

Abbildung:  pixabay.com children-593313_1280.jpg