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Rentenerhöhung 2020

In der Pressemitteilung vom 20.3.2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die Erhöhung der Renten zum 1.7.2020 verkündet. Danach steigen die Renten im Westen um 3,45 Prozent, im Osten um 4,20 Prozent. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 96,5 Prozent). Das Rentenniveau beträgt 48,21 Prozent.

Damit steigt der Rentenwert im

  • Westen von 33,05 Euro auf 34,19 Euro,
  • Osten von 31,89 Euro auf  33,23 Euro.

Die Berechnung beruht auf Zahlen des statistischen Bundesamt zur Lohnentwicklung. Die genaue Berechnung mit Hilfe der Rentenanpassungsformel kann man in wikipedia nachlesen.

Das Ost-Rentenniveau soll 2024 das Niveau der Westrenten erreicht haben. Zur Zeit liegt es bei 97,2 Prozent.

Durch die Anhebung des Rentenwerts steigen nicht nur die Renten bei der

  • Altersrente
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Witwen- und Witwerrenten
  • Waisenrente,
  • Sozialversicherung der Landwirte

auch die Hinzuverdienstgrenzen sind betroffen:

  • für Rentner wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, deren Rentenbeginn vor dem 30.6.2017 lag.
  • für die Bezieher von Witwen- oder Witwerrenten

Auch für die Unfallversicherung ist der Rentenwert relevant:

Die Höhe des Pflegegeldes nach § 44 SGB VII wird jährlich entsprechend der Rentenentwicklung angepasst. Das Pflegegeld beträgt unter Berücksichtigung der Art oder Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe ab 1.7.2020 monatlich

zwischen 387 EUR und 1.542 EUR in den alten Bundesländern
(bis 30.6.2020: zwischen 374 EUR und 1.49 EUR) und

zwischen 359 EUR und 1.483 EUR in den neuen Bundesländern
(bis 30.6.2020: zwischen 354 EUR und 1.423 EUR) festzusetzen.

Die Blindenhilfe ist ebenfalls an den Rentenwert gekoppelt:

So wird das Blindengeld zum 1. Juli

  • für Personen über 18 Jahre von 739,91 auf 765,43 EUR und
  • für Personen unter 18 von 370,59 auf 383,37 EUR steigen.

Auch die Blindenhilfe einiger Bundesländer, die ihre Leistung an den Rentenwert gekoppelt haben, steigt. Es sind dies:

  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen.

Quelle; BMAS, SOLEX

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