Zu den Aufgaben von gesetzlichen Betreuern kann es gehören, im Rahmen der Vermögenssorge auf Mahnungen bzw. Vollstreckungsbegehren zu reagieren und die Schulden der Betreuten zu regulieren. Bei Überschuldung des Betreuten, steht der Betreuer vor der Aufgabe, sich mit einem möglichen Insolvenzverfahren auseinanderzusetzen, mit einer Schuldnerberatungsstelle zusammenzuarbeiten und im Fall der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens als Ansprechpartner für den Treuhänder zu agieren.
Das Seminar vermittelt zu diesem Aufgabenbereich das notwendige
Inhalte des Seminars:
- Wie weit gehen Aufgaben des Betreuers im Rahmen der Vermögensvorsorge? Was darf der Betreuer, wo sind seine Grenzen?
- Was ist überhaupt Überschuldung und was sind die typischen Schuldenformen?
- Was ist als „kurzfristige“ Maßnahme zu tun etwa bei Mietschulden, bei Stromschulden, bei Schulden von Versicherungen (z. B. Krankenversicherung bei Privatversicherten), zur Sicherung des Lebensunterhalts?
- Was tun, wenn Pfändung/Zwangsvollstreckung droht (was ist eine Pfändung, was darf gepfändet werden, Pfändungsfreigrenzen; Lohnpfändung; Was ist überhaupt eine Zwangsvollstreckung?)?
- Welche „Sanierungsmöglichkeiten“ gibt es, die der Betreuer anstoßen/durchführen kann (Ratenzahlung/Stundung, Schuldenbereinigungspläne, Bitte um Niederschlagung)?
- Was ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren, was ist eine Restschuldbefreiung?
- Welche Pflichten kommen bei Zusammenarbeit mit einer Schuldnerberatungsstelle bzw. als Ansprechpartner im Verbraucherinsolvenzverfahren auf den Betreuer zu?
Fakten zum Seminar:
Dauer: 1 Tag, 10 bis 17 Uhr
Ort + Zeit: 12.05.2020, Frankfurt am Main
Teilnahmegebühr: 299,00 EUR inkl. MwSt. (249,00 EUR für Frühbucher)
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