Häuser gemalt

Wohngeld

Die Reform des Wohngelds ist am 5.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit rechtskräftig.

Wohngipfel 2018

Bund und Länder haben auf dem Wohngipfel am 21.09.2018 eine Verbesserung des Wohngeldes zum 1. Januar 2020 vereinbart. Damit soll die Reichweite und das Leistungsniveau des Wohngeldes gestärkt warden. Dazu planen Bund und Länder 2020 Mehrausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro ein.

Reform 2016

Bei der letzten Wohngeldferorm, 2016, wurde festgelegt, dass die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre zu überprüfen sind.

Die Überprüfung ergab einen Anstieg der Mieten bis Ende 2019 um etwa 9 Prozent; die Lebenshaltungskosten stiegen im gleichen Zeitraum nur um etwa 6 Prozent. Damit sinkt der reale Wert des ausgezahlten Wohngeldbetrags. Gleichzeitig führen Einkommens­anstiege, die nur die Inflation ausgleichen, zu einer Verminderung oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs.

Bei vielen Haushalten reicht das Einkommen bald trotz Wohngeld (und gegebenenfalls Kinderzuschlag) nicht mehr aus, um den Lebens­unterhalt selbst zu decken. Da das Wohngeld nicht wie die Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch jährlich angepasst wird, wechseln jedes Jahr Haushalte vom Wohngeld in die Grundsicherung. Dies alles führt dazu, dass ohne Wohngeldreform die Zahl der Wohngeldempfängehaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf etwa 480.000 Ende 2020 absinken würde.

Reform 2020

Um dem gegenzusteuern, hat der Gesetzgeber nun eine neue Wohngeldreform vorgelegt, die ab 1. Januar 2020 gilt.

  • Schwerpunkt der Reform ist die Anhebung des Leistungsniveaus des Wohngeldes, unter anderem mit einer Anpassung der Parameter der Wohngeldformel.
  • Es wird eine neue Mietenstufe VII eingeführt, um Haushalten in Gemeinden (ab 10.000 Einwohnern) und Kreisen (mit Gemeinden unter 10.000 Einwohnern und gemeindefreien Gebieten) mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnlosten zu entlasten.
  • Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben, um der regional unterschiedlichen Mietenentwicklung gerecht zu warden.
  • Das Wohngeld soll dynamisiert werden. Es soll alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Die erste Fortschreibung ist für den 1.Januar 2022 vorgesehen.

Klimakomponente?

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zur neuen Wohngeldreform wurde vielfach das Fehlen einer Klimakomponente bemängelt. Sie sollte dazu dienen, Wohngeldhaushalten zu ermöglichen, Wohnungen mit höheren Energiestandards anzumieten bzw. ihre Wohnungen nach energetischen Sanierungen zu behalten.

Nun hat der Gesetzgeber immerhin die Einführung einer CO2-Komponente im Rahmen der CO2-Bepreisung nachgeschoben (Gesetz zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung). Damit sollen Wohngeldempfänger bei den Heizkosten entlastet werden, wenn die CO2-Bepreisung durch das Klimaschutzprogramm 2030 steigt.

Quelle: Bundesgesetzblatt, FOKUS-Sozialrecht

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