Pflegerin hilft altem Mann aus dem Bett

Pflegelöhne

Die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt werden den Bedarf an Pflegenden weiter steigen lassen. Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung wird sich die Zahl der pflegebedürftigen Leistungsempfänger bis zum Jahr 2045 auf rund 5 Millionen erhöhen, wobei durch die abnehmende Bedeutung der informellen Pflege durch Angehörige der Bedarf an professioneller Pflege noch zusätzlich steigen wird. Um für alle Pflegebedürftigen eine menschengerechte Pflege sicherzustellen, müssen mehr Menschen für den Pflegeberuf gewonnen werden, insbesondere durch eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Die Pflegekassen können ihren gesetzlichen Auftrag, die pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten (§ 69 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI), nur dann erfüllen, wenn genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Da die deutliche Mehrzahl der Pflegekräfte (rund 82 Prozent) laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit weiblich ist, ist eine verbesserte Entlohnung in der Pflegebranche auch ein wichtiges gleichstellungspolitisches Anliegen.

Gesetz für höhere Löhne

Um der Entwicklung entgegen zu steuern, hat er Bundestag das Pflegelöhneverbesserungsgesetz verabschiedet.
Das Gesetz modifiziert hierzu das Verfahren zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7a Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) im Hinblick auf branchenbezogene Besonderheiten und bindet die Religionsgesellschaften stärker ein. Darüber hinaus vereinfacht das Gesetz die Berufung und die Beschlussfassung der Kommission (§§ 11 ff. AEntG), die zukünftig als ständiges Gremium berufen wird. Die Kommission soll nach der Art der Tätigkeit oder der Qualifikation der Arbeitnehmer differenzierende Mindestentgeltsätze beschließen, damit auch Pflegefachkräfte bessergestellt werden.

Höhere Löhne sollen über eine Tarifvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erreicht werden. Die Bundesregierung will einen entsprechenden Tarifvertrag dann allgemeinverbindlich erklären. Andernfalls soll es höhere Pflegemindestlöhne durch eine Rechtsverordnung geben, die auf Empfehlungen der Pflegekommission basieren. Die Pflegekommission soll künftig als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen werden.

Kritik

Wirtschaftsverbände kritisieren das Gesetz vehement, es würde Investoren und privates Kapital aus dem Pflegemarkt vergraulen.
Vielleicht ist es letztlich gar nicht so schlecht, wenn gewinnorientierte Unternehmen die Finger von sozialen Aufgaben lassen.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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