Aus der Begründung zum „Starke-Familien-Gesetz„: „Der Kinderzuschlag soll so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums mit Ausnahme des Betrages für Bildung und Teilhabe deckt. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen werden den Kindern gesondert gewährt.“
9 Euro zu wenig im Monat
Da der Kinderzuschlag für das Jahr 2020 aber auf 185 Euro gedeckelt ist, beträgt die Summe von Kindergeld (204 Euro) und Kinderzuschlag 389 Euro. Das sind 9 Euro pro Monat weniger, als das Existenzminimum ohne Leistungen für Bildung und Teilhabe, wie es im Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom Oktober 2018 – für die Jahre 2019 und 2020 angegeben ist, nämlich 398 Euro.
Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen nicht an
Zugute kommen sollen den Kindern in unserem Land aber ja noch die Segen des Bildungs- und Teilhabeleistungspakets. Dumm nur, dass, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband jetzt nachgewiesen hat, kaum 15 % der Anspruchsberechtigten von diesen Leistungen profitieren.
Gründe sind unter anderem, dass es auf kommunaler Ebene sehr unterschiedliche Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Teilhabeleistungen gibt. In einem Großteil der Kommunen gelingt es nicht, sie an das Kind oder den Jugendlichen zu bringen. Die Probleme sind seit Langem bekannt. Bemängelt wurden in der Vergangenheit immer wieder komplizierte Antragsverfahren.
Keine Verbesserung durch die jüngsten Reformen
Vernichtendes Ergebnis der Studie: Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche sind in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen. Auch die kürzlich mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getretenen Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien allenfalls „Trostpflaster“ gewesen, aber keine zufriedenstellende Lösung, so der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Kindergrundsicherung ist unverzichtbar
Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.
Quellen Paritätischer Wohlfahrtsverband, Bundesregierung
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