Geldscheine auf dem Bildschirm, Fernbedienung

2020: Sachbezugswerte und Versicherungsbeiträge

Nach der Sommerpause kristallisieren sich so langsam die Zahlen heraus, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im kommenden Jahr bei der Lohnabrechnung rechnen müssen.
Aber auch bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen spielt der Sachbezugswert für ein Mittagessen nach § 113 Abs. 4 SGB IX eine Rolle.

Sachbezugswerte

Im Entwurf der Elften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Sachbezugswerte bekannt gegeben:

  • Der Sachbezugswert für Verpflegung soll bundeseinheitlich auf 258 Euro monatlich steigen (2019: 251 Euro).
  • für ein Frühstück 1,80 Euro (2019: 1,77 Euro)
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 Euro (2019: 3,30 Euro)
  • Der Sachbezugswert für freie Unterkunft soll bundeseinheitlich auf 235 Euro monatlich (2019: 231 Euro). (Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre).

Für die Sachbezüge 2020 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2018 bis Juni 2019 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 2,8 Prozent gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten stieg um 1,8 Prozent.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Beiträge zur Sozialversicherung

Die Beiträge bleiben stabil, eine Änderung ist nicht zu erwarten:

  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent
  • Pflegeversicherung: 3,05 Prozent
  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung: 2,5 Prozent

Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 26.06.2018 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 01.01.2019 auf 9,19 Euro und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde festzusetzen.

Quelle: BMAS

Abbildung: pixabay.com dues-2731627_960_720.jpg