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„Arbeit von morgen“

Viel ist von dem geplanten Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil noch nicht bekannt. Immerhin hat es – wie zur Zeit so üblich – schon einen griffigen Namen: Das Arbeit-von-morgen-Gesetz.

Drohende Krise

Hauptziel ist es offenbar, Wirtschaft und Arbeitnehmer auf die drohende Wirtschaftskrise vorzubereiten und deren mögliche Folgen abzumildern. Außerdem sollen Arbeitnehmer mit dem Gesetz in die Lage versetzt werden, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen.

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

Als erstes soll der Einsatz von Kurzarbeitergeld erleichtert werden. Dieses Instrument hat in der Krise von 2008 schon einmal geholfen, eine Massenarbeitslosigkeit zu verhindern. Damals wurde die Bezugsdauer (normalerweise 6 Monate) zeitweise bis auf 24 Monate verlängert. Arbeitgeber bekamen teilweise die Sozialversicherungsbeiträge erstattet und bekamen sie gar voll erstattet, wenn Arbeitnehmer an beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilnahmen.
Ähnliches soll auch das Arbeit-von-morgen-Gesetz ermöglichen.

Mehr Weiterbildung

Anknüpfen soll das neue Gesetz an das Qualifizierungschancengesetz, das zu Beginn diesen Jahres in Kraft trat und die Weiterbildungsförderung der Bundesanstalt für Arbeit, die bis dahin auf Ältere und Geringqualifizierte zugeschnitten war, für alle Beschäftigten öffnete. Die Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Größere Unternehmen müssen sich stärker beteiligen als kleine oder mittlere.

Perspektivqualifizierung

Minister Heil will, dass auch künftig Kurzarbeit, wo immer es möglich ist, zur Weiterqualifizierung genutzt wird. Zudem sollen Beschäftigte in einem Unternehmen, in dem sie eigentlich keine dauerhafte Perspektive mehr haben, zunächst mit öffentlicher Förderung im Betrieb bleiben können. Auch bei dieser „Perspektivqualifizierung“ soll es Zuschüsse sowohl zur Weiterbildung als auch zum Lohn geben.

Weiterbildung in Transfergesellschaften

Längere Weiterbildungsmöglichkeiten soll es auch in Transfergesellschaften geben, wenn ein Unternehmen massiv Arbeitsplätze streicht oder gar schließt. Dafür sollen auch die Zugangsregelungen erleichtert werden.

Einen Gesetzentwurf hat das BMAS noch nicht veröffentlicht. Sobald das der Fall ist kann über konkrete Pläne berichtet werden.

Quellen: Beck-Online, Spiegel, Deutschlandfunk, Tagesschau u.a.; SOLEX. FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com board-409582_1280.jpg