Neugeborenes, Hand einer Hebamme

Hebammenliste

Eine der Vorgaben des TSVG (Terminservice und Versorgungsgesetz) war, im Internet ein Suchverzeichnis zu Hebammen und deren jeweiligen Leistungen zu erstellen. Diese „Hebammenliste“ hat der GKV-Spitzenverband jetzt online gestellt.

Warum Hebammenliste?

In der Vergangenheit war es für Frauen in bestimmten Regionen teilweise schwierig, eine freiberuflich tätige Hebamme für die Vor- und Nachsorge sowie Geburtshilfe zu finden. Dabei hat sich gezeigt, dass in den bestehenden Hebammenverzeichnissen nur ein Teil der zur Leistungserbringung zugelassenen Hebammen aufgeführt waren und der Datenbestand bei weitem nicht alle Hebammen erfasste, die für die Versorgung der Frauen zugelassen waren. Insofern konnten Frauen, die eine Hebamme suchten, nur auf eine unzureichende Informationsgrundlage zurückgreifen.

Der Gesetzgeber hat daher beim § 134a SGB V die Absätze 2a bis 2c eingefügt, gültig seit 11.5.2019, und den GKV-Spitzenverband beauftragt, auf seiner Internetseite eine Hebammen-Umkreissuche zur Verfügung zu stellen. Damit soll dem überragend wichtigen Gemeinwohlinteresse, die Versorgung schwangerer Frauen sicherzustellen, Rechnung getragen und die Möglichkeit geschaffen werden, bisher nicht ausgeschöpfte Versorgungspotenziale zu nutzen.

Verträge der Hebammen mit dem GKV

Hebammen und ihre Berufsverbände sind durch § 134a Abs.1 verpflichtet mit dem GKV mit bindender Wirkung für die Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualität der Hebammenhilfe einschließlich der Verpflichtung der Hebammen zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie über die Höhe der Vergütung und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung durch die Krankenkassen abzuschließen.

Liste mit Umkreissuche

Der GKV muss aus diesen Daten eine Vertragspartnerliste erstellen. Teile dieser Liste werden nun in der Hebammenliste veröffentlicht. Aus Datenschutzgründen werden die Adressen der Hebammen nicht veröffentlicht, weil sie häufig  keine eigene Praxis (wie etwa Ärztinnen und Ärzte), sondern nur eine private Adresse haben. Da eine Veröffentlichung von Privatadressen einen stärkeren Eingriff in die Rechte der Hebammen bedeuten würde.

In der Liste kann man eine Umkreissuche starten, in dem man seinen Wohnort eingibt und ankreuzt, welche Leistungen der Hebammen gewünscht sind. Die Auswahl besteht aus

  • Betreuung der Schwangeren
  • Geburtsvorbereitungskurs, Rückbildungskurs
  • Geburt im häuslichen Umfeld
  • Ambulante Geburt im Geburtshaus
  • Klinische Geburt mit Beleghebamme
  • Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt

Monatliche Aktualisierung

Die in der Hebammenliste angezeigten Hebammendaten werden monatlich aktualisiert. Die Berufsverbände (Deutscher Hebammenverband e. V. und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V.) übermitteln die Daten und deren Änderungen einmal monatlich an den GKV-Spitzenverband. Hebammen, die nicht Mitglied in einem Berufsverband sind und ihren Beitritt zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V gegenüber dem GKV-Spitzenverband erklärt haben, müssen Daten bzw. Änderungen unmittelbar an den GKV-Spitzenverband melden.

Probesuche

Das Ausprobieren der Hebammensuchmaschine ergab – rein subjektiv – folgende erste Eindrücke:

  • es gibt mehr Hebammen in der Umgebung als vermutet,
  • einige Datensätze werden doppelt angezeigt
  • es ist nicht ersichtlich, ob die Hebammen tatsächlich aktuell Kapazitäten freihaben; dazu muss man jede einzelne anfragen.

Quelle: GKV,

Abbildung: pixabay.com: baby-1531060_1280.jpg