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Empfehlungen der BAGüS

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) teilte im Mai eine Namensänderung mit. Sie heißt ab 2020: „Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe“. Die bekannte Abkürzung – BAGüS – bleibt aber erhalten. Da mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ab 2020 mit dem „Träger der Eingliederungshilfe“ ein neuer Sozialleistungsträger geschaffen wurde, macht die BAGüS mit der Namensänderung deutlich, dass sie künftig auch die Interessen der überregionalen Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wahrnimmt.

Was ist BAGüS?

Die BAGüS ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe in Deutschland. Je nach Landesrecht sind überörtliche Träger der Sozialhilfe entweder die Bundesländer selbst oder höhere Kommunalverbände wie etwa die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), der Landeswohlfahrtsverband Hessen oder der Kommunale Sozialverband Sachsen. Die Aufgaben dieser überörtlichen Sozialhilfeträger sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt, vor allem im SGB XII und SGB IX.

Die BAGüS veröffentlicht Empfehlungen zur Anwendung geltenden Rechts und Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben und anderen Entwicklungen. Vor allem die Empfehlungen zu aktuellen Fragen des Bundesteilhabegesetzes sind in der täglichen Arbeit sehr hilfreich und können gesetzliche Regeln und ihre Auswirkungen in der Praxis verdeutlichen. Zielpersonen sind zunächst die Sachbearbeiter der Träger der Eingliederungshilfe bei der Entscheidung über Leistungen. Sie haben keinen verbindlichen Richtliniencharakter. Die Empfehlungen sind aber auch durchweg hilfreich für Leistungserbringer und Leistungsempfänger, weil klar wird, worauf es bei der Beantragung und der Erbringung von Leistungen ankommt.

KFZ-Empfehlungen

Aktuell gibt es beispielsweise die Kfz-Empfehlungen:
Menschen mit Behinderungen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe für ein Kfz als besondere Form der Leistungen zur Mobilität im Rahmen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 113 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 3 i.V.m. § 114 und § 83 SGB IX)

  • zur Beschaffung eines Kfz,
  • für die erforderliche Zusatzausstattung,
  • zur Erlangung der Fahrerlaubnis,
  • zur Instandhaltung und
  • für die mit dem Betrieb des Kfz verbundenen Kosten.

In den Empfehlungen wird nun genau definiert,

  • wer leistungsbrechtigt ist,
  • welche Leistungen für Volljährige, welche für Minderjährige möglich sind,
  • wie Einkommen und Vermögen einzusetzen ist,
  • was die notwendigen Kosten bei der Beschaffung eines PKWs sind,
  • welche Zusatzausstattungen wann übernommen werden,
  • was die notwendigen Kosten der Instandhaltung sind,
  • welche Kosten für den laufenden Betrieb nötig sind,
  • welche Fahrten sollen mit dem Kfz durchdeführt werden? Handelt es sich hierbei um notwendige Wege / zu berücksichtigende Fahrten?

Barmittelempfehlungen

Eine weitere Empfehlung vom Mai 2019 behandelt die mögliche Höhe der Barmittel bei erwachsene Leistungsberechtigten in besonderen Wohnformen (bis Ende 2019: stationäre Einrichtungen, Wohnheime).
Ab 01.01.2020 erhalten erwachsene Leistungsberechtigte in besonderen Wohnformen nach der gesetzlichen Konzeption keine pauschalierten existenzsichernden Leistungen zuzüglich Barbetrag und Bekleidung nach § 27b SGB XII mehr. An deren Stelle treten vielmehr Regelleistungen der Existenzsicherung, wie sie bisher schon aus der ambulanten Leistungsgewährung bekannt sind, bestehend aus Regelsätzen, etwaigen Mehrbedarfen, Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls weiteren Leistungen (Beiträge für die Kranken-und Pflegeversicherung, einmalige Bedarfe etc.).

Die BAGüS kommt nun zu dem Ergebnis und damit zu der Empfehlung, dass der Orientierungswert für die Beratung der Höhe des Barmittelanteils in allen Einzelfällen der angemessene Barbetrag nach § 27b Abs. 3 SGB XII (i.d.F. 2020) ist. Das sind 27 % der Regelbedarfsstufe 1 (RBS 1); das entspricht der Höhe des bis 2019 geltenden Barbetrags.

Wie die Empfehlung zustande kommt, wird in dem achtseitigem Papier genau beschrieben.

Weitere Empfehlungen findet man auf der Hompage der BAGüS.

Quelle: BAGüS

Abbildung: ixabay.com hands-460872_1280.jpg