Ein-Euro-Münzen

Mindestlohn

§ 23 des Mindestlohngesetzes lautet kurz und knackig: „Dieses Gesetz ist im Jahr 2020 zu evaluieren.“

Der erste gesetzlich festgelegte Mindestlohn betrug zum 1.1.2015 8,50 Euro pro Stunde. 2017 stieg die Lohnuntergrenze nach einem Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission der Bundesregierung erstmals auf 8,84 Euro an. 2019 ging es hoch auf 9,19 Euro. Die nächste Steigerungsstufe folgt am der 1. Januar 2020 mit 9,35 Euro. (Siehe auch hier)

Nun kündigte auch der Bundesarbeitsminister die vorgeschriebene Überprüfung des Mindestlohngesetzes an.

Bei der Evaluation geht es insbesondere um die Fragen:

  • Gefährdet der Mindestlohn Jobs?
  • Soll die Mindestlohnkommission die Höhe weiterhin alle zwei Jahre anpassen, oder besser jedes Jahr?
  • Welche Faktoren sollen bei der Berechnung einfließen?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat schon mal klar gesagt, dass es eine wesentliche Anhebung des Mindestlohns geben muss auf mindestens 12 Euro. Würde die Steigerungsrate so beibehalten wie in den letzten 5 Jahren, wäre man erst im Jahr 2032 bei 12 Euro. Arbeitsminister Hubertus Heil hat eine gründliche Überprüfung zugesagt. Es sei aber auch wichtig, die Tarifbindung in Deutschland wieder zu stärken. Von ihr profitieren derzeit nur noch 47% der Beschäftigten.

Außerdem kann der Mindestlohn nur wirken, wenn sich alle daran halten und wenn die Kontrollen funktionieren. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) soll deutlich mehr Personal erhalten. Rund 3500 zusätzliche Mitarbeiter sind bis 2030 vorgesehen, damit würde die Zahl auf über 10.000 wachsen.

Mindestlohn in der Pflege

Gesundheitsminister Spahn hat mittlerweile für die Beschäftigten in der Pflege einen Mindestlohn von mindestens 14 Euro gefordert. Der liegt zur Zeit bei 11,05 Euro in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland.  Das Bundeskabinett hatte bereits im Juni einen Gesetzentwurf beschlossen, der Maßnahmen für bessere Löhne vorsieht – unter anderem eine ständige Pflegekommission, die den Mindestlohn anheben könnte.

Natürlich stellt sich die Frage, wie das ganze finanziert werden soll, ohne die Pflegebedürftigen und ihr Angehörigen weiter zu belasten. Wenn man sich aber daran erinnert, dass während der Finanzkrise vor 10, 12 Jahren mehrere Hundert Milliarden Euro zur Rettung der Banken problemlos locker gemacht werden konnten, dürfte das kein Problem sein.

Quelle: Tagesschau.de

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