Die Bundesregierung bemüht sich um schnelle Umsetzung der Vorschläge Konzertierten Aktion Pflege (KAP) zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Dazu soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geändert werden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist ein Gesetz, auf dessen Grundlage in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden können.
Gesetzentwurf
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 7a AEntG) einen Tarifvertrag aushandeln. Das Verfahren nach § 7a AEntG wird unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts angepasst. Religionsgesellschaften, in deren Bereichen Kommissionen zur Festlegung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche auf der Grundlage kirchlichen Rechts gebildet sind, werden in das Verfahren eingebunden.
Künftig sollen Mindestlöhne nach Hilfs- und Fachkräften differenziert werden und die Ost-/West-Unterschiede beendet werden. Diesen Vertrag soll die Bundesregierung per Verordnung für die gesamte Branche als allgemeinverbindlich erklären dürfen.
Kommission
Für den Fall, dass es nicht zu einem Tarifabschluss kommt, sieht der Entwurf die Einrichtung einer ständigen Kommission vor, die dann die Arbeitsbedingungen in der Pflege festlegen kann, ebenso wie einen mehrstufigen Mindestlohn für Hilfskräfte und ausgebildete Fachkräfte in der Pflegebranche.
Die Empfehlungen der Kommission könnten dann Gegenstand von Rechtsverordnungen werden.
Die Kommission (§§ 11 ff. AEntG) wird zu einem ständigen Gremium, das grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren berufen wird. Das BMAS benennt die Mitglieder der Kommission nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Vorschläge vorschlagsberechtigter Stellen. Vorschlagsberechtigt sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Fachverbände.
Das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege soll bis Ende 2019 in Kraft treten.
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