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Verringerung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung könnte im nächsten Jahr von jetzt 1% auf 0,9% sinken.

Zusatzbeitrag

Die Krankenkassen dürfen den Zusatzbeitrag ab 1.1.2015 als prozentualen Satz von den beitragspflichtigen Einnahmen erheben. Mit anderen Worten: wer mehr verdient, muss einen höheren Zusatzbeitrag zahlen.
Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfallen wird, hängt davon ab, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet. Sie kann eigenständig entscheiden, welcher Prozentsatz auf die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder angewendet wird (sog. kassenindividueller Prozentsatz).

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (§ 242a SGB V) ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die für die Zuweisungen nach den §§ 266 und 270 SGB V zur Verfügung stehen, geteilt durch die voraussichtlichen jährlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen, multipliziert mit 100.
Seit 2015 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte einen festen Beitragssatz von 14,6 %. Ab dem 1.1.2019 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch den Zusatzbeitrag wieder je zur Hälfte. Für bestimmte Personenkreise wird der Zusatzbeitrag anstatt in Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes obligatorisch in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhoben.

Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises (§ 220 Abs. 2 SGB V) die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Folgejahr fest und macht diesen Wert jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahres im Bundesanzeiger bekannt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im Jahr 2018 liegt bei 1,0%

Schätzerkreis

Der zuständige Schätzerkreis besteht aus Experten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes und des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aufgrund seiner Empfehlung wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag jährlich für das gesamte folgende Kalenderjahr vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.

Schätzergegbnis 2018

Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 222,8 Mrd. Euro geschätzt. Dabei wurde der Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 222,2 Mrd. Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben für das Jahr 2018 werden auf 234,2 Mrd. Euro prognostiziert.

Schätzergebnis 2019

Für das Jahr 2019 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 231,1 Mrd. Euro inkl. dem Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. Euro, abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Die Ausgaben belaufen sich voraussichtlich auf  244,4 Mrd. Euro.

Rechnerisch ergibt sich aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2019 eine Verringerung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent.

Quelle: GKV-Spitzenverband, SOLEX

Abbildung: pixaby.com: sick-card-491712_1280