Würfel, die das Wort Pflege bilden

Verordnungen zum Pflegeberufegesetz

Am 10. Oktober haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium zwei Verordnungen für die Pflegeberufe erlassen: eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie eine Ausbildungsfinanzierungsverordnung. Beide Verordnungen wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung tritt in zwei Stufen bis zum 1. Januar 2020 in Kraft, die Ausbildungsfinanzierungsverordnung bereits zum 1. Januar 2019.
Grundlage für die Verordnungen ist das Pflegeberufegesetz, das am 24. Juli 2017 verkündet wurde und stufenweise bis zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Pflegeberufegesetz

Das Pflegeberufegesetz versteht sich als Antwort auf den veränderten Versorgungsbedarf und veränderten Versorgungsstrukturen in der Pflege. Es führt die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Ausbildungen in der Altenpflege einerseits und der Kranken- und Kinderkrankenpflege andererseits zusammen. Nach den neuen Regeln starten alle Auszubildenden gemeinsam ihre Ausbildung.

  • Es wird eine dreijährige, generalistische berufliche Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau“/“Pflegefachmann“ eingeführt. Dabei besteht die Möglichkeit für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung mit dem Abschluss „Altenpfleger“ oder „Altenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ zu wählen.
  • Pflegeschulen sollen besser mit Personal und Lehrmitteln ausgestattet sein, das Schulgeld wird abgeschafft und die Ausbildung soll angemessen vergütet werden.
  • Um wissenschaftliche Erkenntnisse stärker in die Praxis einfließen zu lassen, soll ein Pflegestudium eingeführt werden. Das Studium soll die Pflegeausbildung ergänzen. Es wird mindestens 3 Jahre dauern und wird mit einem akademischen Grad abgeschlossen.

Kritik

Kritisiert wurde vor allem die geplante generalistische Pflegeausbildung. Darunter könnte die stationäre Altenpflege leiden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe DBfK e.V. bemängele, dass die geplante Ausbildung an der Realität scheitern könne: Die Pflegeschulen würden sich schwertun, „eine Ausbildung zu planen, die viele unterschiedliche Interessen bedienen soll und bis Ende des zweiten Ausbildungsjahres kaum kalkulierbar bleibt.“ (Quelle: dnfk.de)

Verordnungen

  • Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe enthält unter anderem ergänzende Regelungen zu Struktur und Organisation der Ausbildungen sowie zu Inhalten und zum Verfahren der staatlichen Prüfungen.
  • In der Ausbildungsfinanzierungsverordnung werden die Einzelheiten des Finanzierungsverfahrens für die berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie die Durchführung statistischer Erhebungen geregelt.

Quelle: Bundesfamilienministerium

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