Am 21.9.2018 tagt der Bundesrat zum ersten Mal nach der Sommerpause. Auf der Tagesordnung stehen über 100 Punkte, darunter das Haushaltsgesetz für 2019 und einige in der letzten Zeit bekannt gewordene Regierungsentwürfe aus dem Bereich der Sozialgesetzgebung.
(Die Links verweisen einerseits auf die Gesetzesentwürfe und gegebenenfalls auf Stellungnahmen der Ausschüsse, andererseits auf die Artikel, die zu diesem Thema hier erschienen sind.)
Teilhabechancengesetz
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG):
Die Bundesregierung plant Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen. Es sollen Menschen gefördert werden, die sieben Jahre ohne Arbeit auf Hartz IV angewiesen und mindestens 25 Jahre alt sind. Auch für Personen, die erst seit zwei Jahren arbeitslos sind, soll es Lohnkostenzuschüsse geben.
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik kritisiert den Entwurf in mehreren Punkten. So hält er es für verfehlt, das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erst nach sieben Jahren Arbeitslosigkeit greifen zu lassen.
Familienentlastungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG):
Das Kindergeld soll ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat angehoben werden. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst, er steigt 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro. Außerdem ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags geplant. Von derzeit 9000 Euro jährlich soll dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro steigen, 2020 dann auf 9408 Euro.
Zu der geplanten Maßnahme zum Ausgleich der kalten Progression merkt der Finanzausschuss an, dass die geplante Maßnahme höhere und höchste Einkommen unangemessen entlaste.
GKV-Versichertenentlastungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG):
Die Bundesregierung plant eine Entlastung für die gesetzlich Krankenversicherten im kommenden Jahr. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder je zur Hälfte zahlen. Von den Neuregelungen profitieren sollen auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster Reserven abbauen müssen.
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Darin spricht er sich unter anderem dafür aus, dass die Finanzreserven der Krankenkassen nicht in dem Maße wie von der Bundesregierung vorgeschlagen abgebaut werden sollten.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG):
Die Bundesregierung hat ein Sofortprogramm Pflege aufgelegt, um die Arbeitsbedingungen im Pflegesektor zu verbessern. Der Kern sind rund 13.000 zusätzliche Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen. Bezahlen sollen sie die Krankenkassen. Zur Verbesserung der Pflegesituation in den Krankenhäusern wird dort künftig jede zusätzliche Pflegestelle vollständig refinanziert. Darüber hinaus sieht das Sofortprogramm ab 2020 erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor.
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dazu eine umfassende Stellungnahme, insbesondere bei der Versorgung mit Hebammen, bei Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen und bei der Schlaganfalllversorgung. Außerdem sollten die Maßnahmen zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie aus Steuermitteln und nicht über die Pflegeversicherung finanziert werden.
Änderung des Asylgesetzes
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes:
Mit dem beabsichtigten Gesetz soll neben der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht für Asylbewerber im Asylantragsverfahren eine Mitwirkungspflicht des Schutzberechtigten in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gesetzlich vorgeschrieben werden. Der Gesetzesentwurf rief schon heftige Kritik hervor.
Insolvenzgeldumlage
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 – InsoGeldFestV 2019):
Die Insolvenzgeldumlage finanziert den Anspruch der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld und wird von den Arbeitgebern getragen. Der aktuelle Überschuss aus der Umlage und die positive konjunkturelle Lage ermöglichen eine Beibehaltung des Umlagesatzes im Jahr 2019 in Höhe von 0,06 Prozent des Arbeitsentgelts.
Einkommensgrenze für Minijobs
Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone:
Das Land Nordrhein-Westfalen möchte die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro soll künftig das 53fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen.
Quelle: Bundesrat Tagesordnung – 970. Sitzung des Bundesrates
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