Kleine Anfrage im Bundestag
Mit dem 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten können diese die Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten oder Schulmaterialien geltend machen. In einer kleinen Anfrage (19/4303) möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung eine Bilanz sehen und fragen unter anderem danach, wie viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und in wie vielen Fällen die Angebote trotz eines Anspruchs nicht wahrgenommen wurden. Sie vermuten unter anderem hohe bürohratische Hürden.
Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle
Passend dazu wurde gerade von der Paritätische Forschungsstelle eine Kurzexpertise veröffentlicht: „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus.“
Danach profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Die Leistungen kommen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche sei äußerst gering. Abschreckend seien vor allem die bürokratischen Hürden.
Es bestehe die Gefahr, dass Kinder stigmatisiert werden, weil sie sich immer wieder in der Schule oder bei Freizeitangeboten als „arm“ outen müssen.
Leistungen reichen nicht
Der Deutsche Kinderschutzbund fügt hinzu, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket bei weiten nicht ausreichen. So koste eine Erstausstattung für die Schule, die der Kinderschutzbund auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt habe, mehr als doppelt so viel, als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen sei.
Forderung nach Grundsicherung für Kinder
Der Kinderschutzbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband erklären das Bildungs- und Teilhabepaket für gescheitert und fordern eine Totalreform. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die Einführung einer existenzsichernden, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.
Quellen: Paritätische Wohlfahrtsverband, Kinderschutzbund, Bundestagsdrucksache
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