Mädchen mit Händen voll Farbe

Gute-KiTa-Gesetz

Unter diesem Titel verabschiedete das Bundeskabinett am 19. September einen Gestzentwurf zur Verbesserung der Kinderbetreuung. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind:

  1. Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.
  2. Eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge soll eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.

Finanzierung aus der Umsatzsteuer

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesländer in den Jahren 2019 bis 2022 einen höheren Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten, insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Für die Zeit danach ist zunächst keine Regelung geplant. Jedes Bundesland soll individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt werden – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG listet in § 2 die 10 Handlungsfelder auf:

ein bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in der Kindertagesbetreuung schaffen,

  1. einen guten Fachkraft – Kind – Schlüssel in Tageseinrichtungen sicherstellen,
  2. zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung beitragen,
  3. die Leitungen der Tageseinrichtungen stärken,
  4. die Gestaltung der in der Kindertagesbetreuung genutzten Räumlichkeiten verbessern,
  5. Maßnahmen und ganzheitliche Bildung in den Bereichen kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung fördern,
  6. die sprachliche Bildung fördern,
  7. die Kindertagespflege (§ 22 Absatz 1 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
  8. stärken,
  9. die Steuerung des Systems der Kindertagesbetreuung im Sinne eines miteinander abgestimmten, kohärenten und zielorientierten Zusammenwirkens des Landes sowie der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe verbessern oder
  10. inhaltliche Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung bewältigen, insbesondere die Umsetzung geeigneter Verfahren der Beteiligung von Kindern, die Sicherstellung des Schutzes der Kinder, die Integration von Kindern mit besonderen Bedarfen, die Zusammenarbeit mit Eltern und Familien, die Nutzung der Potentiale des Sozialraums und den Abbau geschlechterspezifischer Stereotype.

Befreiung von KiTa-Gebühren

Um einkommensschwache Familien bei den Kosten für die Kindertagesbetreuung zu entlasten soll der § 90 SGB VIII geändert werden. Danach sollen nicht nur wie bisher schon Empfänger von Sozialleistungen von den Kitagebühren befreit werden können, sondern auch Familien mit geringem Einkommen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Quellen: Gesetzentwurf, BMSFSJ

Abbildung: Fotolia_84842182_L.jpg