Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone vorgelegt (BundesratsDrucksache 419/18).

Starre Entgeltgrenze

Die starre Entgeltgrenze von 450 Euro ermögliche es geringfügig Beschäftigten nur, eine bestimmte Anzahl von Stunden zu arbeiten. Durch die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns reduzierten sich diese Stunden stetig. Konnten geringfügig Beschäftigte im Januar 2015 noch knapp 53 Stunden im Monat zum damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro arbeiten, seien es seit 2017 nur noch rund 51 Stunden. Weitere Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns worden die mögliche Arbeitsleistung weiter reduzieren. So die Landesregierung in ihrere Begründung.

Kopplung an den Mindestlohn

Dieser Entwicklung will sie entgegen wirken, indem die Geringfügigkeitsgrenze an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt werden soll.
Der Vorschlag lautet: Statt von 450 Euro soll statt dessen das 53fache des aktuell geltenden Mindestlohns die Rede sein. Das würde bedeuten, dass bei der geplanten Erhöhung des Mindestlohns
  • im Jahr 2019 auf 9,19 Euro die Geringfügigkeitsgrenze auf 487,07 Euro und
  • im Jahr 2020 auf 9,35 Euro die Geringfügigkeitsgrenze auf 495,55 Euro stiege.

Der Entwurf greift auch die geplante Ausweitung der Gleitzone, die dann Einstiegsbereich heißen soll, auf. Danch sollen Midijobber im Rahmen des Einstiegsbereichs zwischen 450 und 1300 Euro verdienen können. Hier lautet der Vorschlag, dass nunmehr nicht von der Obergrenze 1300 Euro gesprochen wird, sondern von dem 148fachen des aktuell geltenden Mindestlohns. Damit läge die Obergrenze der Midijobs

  • im Jahr 2019 bei 1360,12 Euro,
  • im Jahr 2020 bei 1383,80 Euro.

Mehrkosten für die Rentenversicherung

In der Vorstellung des Gesetzesentwurfes heißt es, der allgemeinen Rentenversicherung würden aufgrund der Ermittlung von Entgeltpunkten für Beschäftigte in der Gleitzone nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt Kosten von ca. 200 Mio. Euro jährlich entstehen.

Über den Gesetzesentwurf soll am 21.September 2018 im Bundesrat beraten werden.

Quelle: BundesratsDrucksache 419/18

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