Antrag Bewilligung Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, SGB XII und Geld

Update: Zahlen und Rechenwerte für 2019

Vor etwa 10 Tagen veröffentlichten wir hier einen Beitrag unter anderem über die mutmaßlichen Sozialversicherungsbeiträge 2019. Nun ist schon wieder einiges anders.

Arbeitslosenversicherung

War bis vor kurzem noch eine Absenkung des Beitrags um 0,3 Punkte auf 2,7% die Rede, so wie es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen war, so heißt nun in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab 1.1.2019 auf 2,5% gesenkt werden kann.

Pflegeversicherung

Die jüngsten Äußerungen von Minister Spahn deuten darauf hin, dass mit einer Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 statt um 0,3 Punkte auf dann 3,05%, bzw. 3,3% gerechnet werden muss.

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bleiben damit 2019 vermutlich bei 39,75%.

Sachbezugswerte 2019

Im Entwurf der 10. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) werden die Sachbezüge für 2019 festgelegt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2019 voraussichtlich auf 251 Euro angehoben. Damit sind für Frühstück 1,77 Euro, für Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro anzusetzen.
Der voraussichtliche Wert für Unterkunft oder Mieten soll 231 Euro betragen.

Für die Sachbezüge 2019 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2017 bis Juni 2018 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 2,2 Prozent gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten stieg um 2,1 Prozent.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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