Der Mindestlohn soll von derzeit 8,84 Euro brutto je Zeitstunde auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf 9,35 Euro zum 1. Januar 2020 erhöht werden.
Empfehlung
Dies hat die Mindestlohn-Kommission Ende Juni empfohlen und dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, einen entsprechenden Bericht mit ihrm Anpassungsbeschluss übergeben. Der Bundeminister wird nun dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen.
Mindestlohn-Kommission
Die Mindestlohn-Kommissionbesteht aus 6 stimmberechtigten Mitgliedern, 2 beratenden Mitgliedern und einem Vorsitzenden. Je drei der stimmberechtigten Mitglieder werden auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Bundesregierung berufen. Zusätzlich wird auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je ein beratendes Mitglied von der Bundesregierung berufen. Sie kommen aus den Kreisen der Wissenschaft, müssen unabhängig sein und bringen ihren wissenschaftlichen Sachverstand bei den Beratungen mit ein.
Die oder der Vorsitzende wird auf Basis eines gemeinsamen Vorschlags der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt. Die Berufung erfolgt durch die Bundesregierung. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Die Mindestlohn-Kommission wird alle fünf Jahre neu berufen.
Aufgabe
Die Aufgabe der Mindestlohn-Kommissionist es, alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu befinden.
Sie prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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