Bunte Sparschweine von klein nach groß

Familienentlastungsgesetz: 10 Millionen für Eltern mit kleinem und mittlerem Einkommen

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 27. Juni 2018 das Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht und damit finanzielle Erleichterungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich beschlossen.

Kindergeld und Freibeträge steigen

Vorgesehen ist eine stufenweise Erhöhung von Kindergeld:

  • Ab 1. Juli 2019 soll das Kindergeld in der ersten Stufe um 10 Euro monatlich steigen.
  • Ab 1. Januar 2021 soll in einer weiteren Stufe eine weitere Erhöhung um 15 Euro erfolgen.

Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er in zwei gleichen Teilen

  • zum 1. Januar 2019 und
  • zum 1. Januar 2020

um jeweils 192 Euro.

Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss:

  • 2019 auf 9.168 Euro und
  • 2020 auf 9.408 Euro.

Kleinere und mittlere Einkommen werden entlastet

Zugute kommen diese Erhöhungen Familien mit kleineren und mittleren Einkommen.

Wie bisher bei jeder Kindergelderhöhung gehen auch diesmal Familien, die im Bezug von SGB II-Leistungen stehen leer aus. Denn nach wie vor wird das Kindergeld auf die Regelsätze angerechnet.

Der Gesetzentwurf kann über die Seiten des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.

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