100 Tage Groko: Eine Zwischenbilanz für das Sozialrecht

Seit 21. März 2018 ist die neue Bundesregierung im Amt. Hier ein Überblick, welche für die sozialen Berufe wichtigen Gesetzesvorhaben konkret vorangetrieben wurden:

Rentenversicherung

Ab 1. Juli 2018 erhalten Rentner und Versorgungsempfänger mehr Geld. Das Gesetzgebungsverfahren dazu ist abgeschlossen.

Weitere Infos siehe:
Mehr Geld für Rentner und Versorgungsempfänger

Ausländerrecht

Der Familiennachzug soll mit Geltung ab 1. August 2018 neu geregelt werden. Der Bundestag hat dazu das „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ am 15. Juni 2018 in 2./3. Lesung angenommen. Das Gesetzgebungsverfahren soll mit der Beratung des Bundesrates am 6. Juli 2018 abgeschlossen sein.

Weitere Infos siehe:
Neuregelung des Familiennachzugs
Bundesrat fordert, den Familiennachzug klarer zu regeln

Arbeitsförderung/Arbeitsrecht

Fristverlängerung bei Arbeitsförderungsmaßnahmen

Diverse Maßnahmen im SGB III drohten auszulaufen. Da sich diese Instrumente bewährt haben bzw. teilweise diese noch weiter evaluiert werden sollen, werden diese verlängert.

Weitere Infos siehe:
Fristverlängerung bei Arbeitsförderungsmaßnahmen

Teilhabechancengesetz

Um für Langzeitarbeitslose Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, soll mit Geltung ab 1. Januar 2019 ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt werden. Damit gefördert werden soll die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung arbeitsmarktferner Personen.

Dazu legte Bundesarbeitsminister Heil am 11. Juni 2018 einen Referentenentwurf „10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz“ vor.

Weitere Infos siehe:
  Neue Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen

Rechtsanspruch Brückenteilzeit und Rückkehr in Vollzeit

Ab dem 1. Januar 2019 soll es mit der neuen Brückenteilzeit einfacher werden, die eigenen Arbeitszeiten passender zum Leben zu gestalten.

Das Bundeskabinett hat am 13. Juni 2018 dem „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit“ zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit ergänzt wird.

Weitere Infos siehe:
  Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit auf den Weg gebracht

Behindertenrecht

Barrierefreier Zugang zu Websites und Apps : Die EU hat 2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 verabschiedet, mit der digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden sollen. Zu diesem Zweck müssen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, angeglichen werden. Diese Umsetzung in nationales Recht muss bis spätestens zum 23. September 2018 erfolgen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde bereits in 2./3. Lesung vom Bundestag angenommen und durchläuft am 6. Juli 2018 abschließend den Bundesrat.

Weitere Infos siehe:
Barrierefreier Zugang zu Websites und Apps

Kranken- und Altenpflege, Pflegerecht

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken hat Bundesgesundheitsminister Spahn am 23. Mai 2018 ein Sofortprogramm Pflege vorgelegt, das nun innerhalb eines Jahres sukzessive in Gesetzesform gegossen werden soll.

Damit die Pflegeberufereform 2020 wie geplant starten kann, müssen die Ausbildungspläne angepasst werden. Dazu legte Bundesgesundheitsminister Spahn die Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung vor; diese soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

Ab 2020 soll kein Schulgeld für die Ausbildung mehr gezahlt werden müssen. Die Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste werden stattdessen verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt über Ausgleichsfonds, in den alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen einzahlen und sich auch die Bundesländer sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung beteiligen.

Die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung regelt dafür die notwendigen Details. Der Referentenentwurf wurde am 18. Juni 2018 auf dem Weg gebracht.

Krankenversicherung

Verbesserungen für Versicherte

In der Kabinettssitzung am 6. Juni 2018 wurde das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält diverse Verbesserungen für gesetzlich Krankenversicherte, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen

Weitere Infos siehe:
GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Kampf gegen AIDS

Mit einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung wird die Abgabe von HIV-Selbsttests an Patienten erlaubt. Bislang dürfen diese Tests in Deutschland nur an Ärzte, medizinische Laboratorien und bestimmte weitere Einrichtungen, Behörden und Unternehmen abgegeben werden. Der Referentenentwurf dazu wurde am 8. Juni 2018 vorgelegt: Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (HIV-Selbsttest)

Kinder- und Jugendhilfe

Am 24.04.2018 legte Familienministerin Giffey den Referentenentwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz)“ vor mit dem bundesweit eine einheitliche Qualität in Kindertagesstätten erreicht werden soll. Hier ein Interview der Ministerin zum neuen Gesetz: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/mit-dem-gute-kita-gesetz-fuer-bessere-kinderbetreuung-sorgen/123278

Betreuungsrecht

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im Auftrag des BMJV durchgeführten Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und „zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ reformiert werden.

Die hierfür notwendigen Gesetzesänderungen sollen in einem interdisziplinären und partizipativen Diskussionsprozess vorbereitet werden, der bis Ende 2019 laufen wird. Am 20. Juni 2018 wurde in Berlin der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ mit über 80 Experten eröffnet. In Arbeitsgruppen soll an folgenden Themenbereichen gearbeitet werden:

  • Betreuung als Beruf und die Vergütung des Berufsbetreuers
  • Ehrenamt (einschl. Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungsvereine) und Vorsorgevollmacht
  • Rechtliche Betreuung und „andere Hilfen“ (Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung)
  • Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten bei der Betreuerauswahl, der Betreuungsführung und der Aufsicht