Assistierte Ausbildung

Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung gefordert

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2018 dafür ausgesprochen, das Instrument der Assistierten Ausbildung sowohl fachlich als auch inhaltlich weiterzuentwickeln und zu entfristen. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor (Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen).

Dieser Entwurf zielt unter anderem darauf ab, die Assistierte Ausbildung für lernschwache Jugendliche um zwei Jahre zu verlängern. Der Bundesrat sieht allerdings die Notwendigkeit der Weiterentwicklung und diversen Verbesserungsbedarf.

Zum einen schlägt der Bundesrat perspektivisch eine Entfristung dieses Arbeitsförderungsinstruments vor. Ziel sollte sein ein Regelinstrument zu installieren, das im Sinne eines Dienstleistungsangebotes als flexible Ausbildungsbegleitung für Jugendliche mit Schwierigkeiten und für Unternehmen aufgestellt ist.

Das bestehende Fachkonzept zur Umsetzung der Assistierten Ausbildung muss zudem fachlich-inhaltlich weiterentwickelt werden. Dabei sollen die Erfahrungen aus den länderspezifischen Förderungen der Assistierten Ausbildung – über die Umsetzung des § 130 Absatz 8 SGB III oder über eigene Landesprogramme – berücksichtigt werden.

Um die Akzeptanz der Assistierten Ausbildung bei den Unternehmen zu erhöhen und die Abbruchquote deutlich zu senken, fordert der Bundesrat folgende Verbesserungen:

  • Zielgruppen für die Assistierte Ausbildung weiter fassen;
  • niedrigschwelliger und schnellerer Zugang in Bedarfsfällen über den gesamten Zeitraum der Ausbildung inklusive der Ausbildungsvorbereitung hinweg;
  • Anpassung von Unterstützungsdauer und -intensität an den tatsächlichen individuellen Bedarf;
  • Gewährleistung verlässlicher, einheitlicher Trägerstrukturen für Unternehmen einer Region;
  • Verzicht auf Stundenmindest- und -höchstkontingente für die einzelnen Jugendlichen;
  • Gewährung von erforderlichen Fahrtkosten;
  • Lösungen für besondere Konstellationen im ländlichen Raum/Flächenländern schaffen, zum Beispiel bei Blockbeschulungen in weit vom Wohnort entfernten Beruflichen Schulzentren/Berufsbildenden Schulen;
  • Instrument auf alle Berufsausbildungen, insbesondere auch für schulische Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich, öffnen;
  • Berücksichtigung der Spezifik einzelner Berufsausbildungsbranchen (z. B. häufig wechselnde Lernorte) durch branchenspezifische Lösungen.

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