Aufgrund der guten Entwicklung der Beschäftigungen und Löhne können sich die Rentenbezieher in Deutschland ab dem 1.7.2018 über eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge freuen. In Westdeutschland steigen die Renten um 3,22 Prozent, in Ostdeutschland um 3,37 Prozent. Für einen „Standardrentner“, der bei einem Durchschnittsgehalt 45 Jahre lang Beiträge geleistet hat, bedeutet die Rentenanpassung eine Erhöhung seiner Bezüge um etwa 45 Euro monatlich.
„Auch in diesem Jahr führen die gute Lage am Arbeitsmarkt und die Lohnsteigerungen der Vergangenheit zu besseren Renten. Das ist eine erfreuliche Nachricht für die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Und es zeigt: Die gesetzliche Rente ist und bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland. Diese Säule werden wir nun weiter stärken: mit einer Grundrente, die jahrzehntelangen Einsatz im Arbeitsleben, bei der Pflege und in der Kindererziehung honoriert; mit der Stabilisierung von Rentenniveau und Beitragssatz; und mit einer weiteren deutlichen Verbesserung der Absicherung bei Erwerbsminderung. Auf dem Weg zu gleichen Rentenwerten in Ost und West kommen wir mit der Rentenanpassung 2018 somit gut voran.“
So Hubertus Heil, der neue Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Der Rentenwert (Ost) steigt mit dieser Erhöhung auf 95,8 Prozent des Rentenwertes für die alten Bundesländer. Damit kommt man dem Ziel eines einheitlichen Rentenwertes für Gesamtdeutschland wieder ein Stück weit entgegen. Von der Vorgängerregierung wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz bereits beschlossen, dass es ab dem 1.7.2024 nur noch einen einheitlichen Rentenwert für West und Ost geben wird.
Der aktuelle Rentenwert wird mit der angekündigten Rentenerhöhung zum 01.07.2018 auf 32,03 Euro in den alten Bundesländern und auf 30,69 Euro in den neuen Bundesländern steigen.
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