Arztfigur (Bär)

Terminservice- und Versorgungsgesetz

Mit dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.
Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert.

Terminservicestellen

Terminservicestellen gibt es seit 2016. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Mit dem neuen Gesetz wird die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 eingeführt – 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Auch online sollen Patienten demnächst Kontakt aufnehmen können. Die Servicestellen sollen nicht wie bisher nur bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen, sondern auch bei der Suche nach Haus- und Kinderärzten. Wer akut Beschwerden hat, soll gleich in offene Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt werden.

Mehr Sprechstunden – bessere Vergütung

Ärzte sollen mehr Sprechstunden anbieten, mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet). Bisher waren es 20 Stunden. Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B. konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung).

Ärzte sollen besser vergütet werden, durch Vermittlung eines Termins bim Facharzt, für Mehrarbeit ab der 20. Wochenstunde, für Gespräche mit den Patienten.

Strukturschwache Regionen

Weitere Maßnahmen des Gesetzes zielen darauf ab, die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern. Dort praktizierende Ärzte sollen einen finanziellen Zuschlag erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, mehr Geld für Praxisgründungen auf dem Land zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen sie neue Versorgungsformen anbieten, wenn es zu wenige Arztpraxen gibt – etwa Patientenbusse, digitale Sprechstunden oder mobile Praxen.

Elektronische Patientenakte

Ab 2021 sollen die Krankenkassen ihren Versicherten ihre Patientenakte elektronisch zur Verfügung stellen. Zugreifen können die Versicherten auf die medizinischen Daten dann auch mobil über Smartphone und Tablet. Das Verfahren für die Erteilung der Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen -unter Beachtung des Datenschutzes- soll vereinfacht werden.

Zuschuss bei Zahnersatz

Ab 2021 sollen die Versicherten, die auf eine Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlastet werden. Die Festzuschüsse, die bisher rund 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung abdecken, sollen ab dem 1. Januar 2021 auf 60 Prozent erhöht werden. In der Folge steigen auch die Boni, die die Versicherten erhalten, die mit ihrem Bonus-Heft die regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorge untersuchungen nachweisen können, von 60 bzw. 65 Prozent auf 70 bzw. 75 Prozent.

Quelle: Bundesregierung, Gesetzentwurf

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