Von Alltagsgeschäften bis Zwangsmaßnahmen: Weiterbildung für Berufsbetreuer/innen, Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen und -behörden sowie sonstige Bevollmächtigte bzw. in Pflegschaft Tätige rund um die Themen des materiellen Betreuungsrechts, der Organisation und des Betreuungsmanagements. Seminare und Webinare zum Betreuungsrecht weiterlesen
Autor: Sonja Hassler
FOKUS Sozialrecht zum Sozialleistungsrecht
Ihr verlässlicher Begleiter durch den Dschungel der komplexen sozialrechtlichen Vorgaben
BTHG, PSG II, PSG III: Eine Reform jagt die andere, über 100 Änderungen des Sozialgesetzbuches in einem Jahr sind keine Seltenheit – Sie blicken noch durch? Mit unserem neuen Fachportal FOKUS Sozialrecht bewahren Sie den Überblick.
Das Fachportal FOKUS Sozialrecht unterstützt Sie mit aktuellen Beiträgen zu Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung und sozialpolitischen Diskussionen. Zugriff auf die relevanten bundes- und landesrechtliche Vorschriften, Erläuterungen, Anwendungsbeispiele, Berechnungen sowie wichtige Urteile erhalten Sie aufgrund der Integration von SOLEX, der bewährten Datenbank zum Sozialleistungsrecht.
Seit 30 Jahren überzeugt dieses Standardwerk durch Inhalt und Funktionalität:
- Praxisnah: Das System des Sozialleistungsrechts wird – ohne rechtswissenschaftlichen Ballast – am Lebenssachverhalt orientiert erläutert.
- Rechtssicher: Die Vorschriften, Erläuterungen, Anwendungsbeispiele und Berechnungen werden fortlaufend aktualisiert, wichtige Rechtsprechung eingearbeitet.
- Bequem: Mit der Änderungsanzeige kann optisch mitverfolgt werden, was sich in den einzelnen Gesetzen geändert hat. Frühere Textfassungen lassen sich zur „Altfallbearbeitung“ einfach aufrufen; künftige Fassungen sind ideal zur Vorbereitung.
- Zielführend: Die Texte sind so intelligent verknüpft, dass man alle Informationen sofort im Zugriff hat und keinen rechtlichen Aspekt vergisst.
- Effektiv: Die zielgerichtete Suche, die Schnelligkeit des Systems sowie die Druck- und Kopiermöglichkeit unterstützen im Arbeitsalltag, vor und während des Beratungsgesprächs.
- Einfach loslegen: Die Oberfläche ist selbsterklärend. Eine längere Einarbeitungszeit entfällt.
Jetzt zum günstigen Jahrespreis buchen
Sie können FOKUS Sozialrecht für nur 135,- EUR pro Quartal (inkl. MwSt./inkl. 3 Arbeitsplätzen) buchen. Für eine Lizenz für Ihr Team erstellen wir Ihnen gerne ein passgenaues Angebot.
Nutzen Sie unsere Teamlizenz
Mit der Teamlizenz von WALHALLA integrieren wir FOKUS Sozialrecht direkt und ohne Login-Sperre in Ihr Intranet. Geben Sie Ihrem gesamten Team komfortablen Zugang zu den benötigten Rechtsinformationen.
Wir sind persönlich für Sie da!
Sie möchten uns auf die Probe stellen? Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an – wir melden uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Sie können FOKUS Sozialrecht jederzeit in Ruhe und unverbindlich testen. Gerne richten wir Ihnen den Testzugang ein, führen Sie gerne persönlich durch FOKUS Sozialrecht und informieren Sie über unsere günstigen Konditionen für Mehrplatzlizenzen.
WALHALLA Kundenservice
Telefon: 0941 5684-0
Fax: 0941 5684-111
E-Mail: WALHALLA@WALHALLA.de
Solex – eine Erfolgsgeschichte
Die Eigeninitiative eines engagierten Diplom-Sozialwirts und eines technikbegabten Abiturienten liefert die Blaupause: Im Rahmen eines Hochschulseminars zum EDV-Einsatz in der sozialen Arbeit wird die Struktur für ein kleines Rechtsinformationssystems entworfen, ab 1988 das Sozialgesetzbuch digitalisiert und ein Prototyp entworfen. Der WALHALLA Fachverlag erkennt die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und bringt mit SOLEX die erste komfortable Datenbank für Beratungsstellen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie in der Sozialarbeit und Sozialberatung tätige Personen heraus – damals noch auf 5 ¼ Zoll Disketten.
Seither hat sich SOLEX ständig weiterentwickelt, technische und inhaltliche Neuerungen werden beständig eingearbeitet. Über die Jahre gleichgeblieben ist aber die Idee, juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten.
Reform des Betreuungsrechts
Am 1. Januar 2023 ist es soweit – die Reform des Betreuungsrechts tritt in Kraft. Der Weg zu dieser Novelle war lang. Hier ein Überblick über den Gang der Gesetzgebung:
12.05.2021 – Verkündung im Bundesgesetzblatt
Das Gesetz wurde am 12.05.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 01.01.2023 in Kraft.
26.03.2021 – Gesetz passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat am 26.03.2021 der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und tritt dann am 01.01.2023 in Kraft.
Schwerpunkte der Änderungen:
Selbstbestimmtes Handeln
Die Reform stellt klar, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Hilfe bei der Besorgung der eigenen Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln ermöglicht und dass Betreuer nur als Stellvertreter auftreten dürfen, soweit es erforderlich ist.
Der Vorrang der Wünsche des Betreuten ist künftig zentraler Maßstab für das Betreuerhandeln, die Eignung des Betreuers und die gerichtliche Aufsicht. Die betroffene Person soll besser informiert und stärker eingebunden, Pflichtwidrigkeiten des Betreuers besser erkannt und sanktioniert werden.
Unterstützung für Ehrenamtliche
Ehrenamtliche Betreuer erhalten durch die Reform mehr Informationen und Kenntnisse – auch durch enge Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein. Wenn sie keine familiären Beziehungen oder persönlichen Bindungen zum Betreuten haben, sollen sie mit einem solchen Verein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen.
Förderung von Betreuungsvereinen
Anerkannte Betreuungsvereine haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Dies soll eine verlässliche öffentliche Förderung durch Länder und Gemeinden sicherstellen, die das gesamte Aufgabenspektrum umfasst und für die Betreuungsvereine Planungssicherheit schafft.
Ehegattenvertretung im Krankheitsfall
Ein neues Registrierungsverfahren mit Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer gewährleistet einheitliche Qualität. Die Vermögensverwaltung durch Betreuer und Vormünder wird modernisiert und grundsätzlich bargeldlos erfolgen. Schließlich können Ehegatten einander in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann.
05.03.2021 – 2. und 3. Lesung im Bundestag
Am 05.03.2021 fand die 2. und 3. Lesung im Bundestag statt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 19/24445) wurde zusammen mit der Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vom 03.03.2021 (Drs. 19/27287) verabschiedet. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.
26.11.2020 – 1. Lesung im Bundestag
Am 26.11.2020 fand die erste Lesung des Gesetzesentwurfs (Drs. 19/24445) im Bundestag statt. Es erfolgte danach eine Überweisung in die Ausschüsse.
23.09.2020 – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Am 23.09.2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf gebilligt. Er wird nun in Bundestag und Bundesrat eingebracht.
Dem voraus ging das Einholen von Stellungnahmen der Verbände und von Sachverständigen. Die Liste dieser Stellungnahmen ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz zu finden: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Betreuungsrecht_Vormundschaft.html
23.06.2020 – Referentenentwurf „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ liegt vor
Am 23.06.2020 wurde der fast 500 Seiten starke Referentenentwurf an die Bundesländer und die Fachverbände mit der Bitte um Stellungnahme geschickt.
Der Gesetzentwurf kann hier abgerufen werden: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Vormundschaft_Betreuungsrecht.html
Eine Zusammenfassung wichtiger geplanter Neuerungen finden Sie in diesem Beitrag: Reform des Betreuungsrechts kommt
12.09.2018 – 2. Diskussionsteilentwurf zur Reform des Vormundschaftsrechts (Neustrukturierung §§ 1721-1921 BGB) liegt vor
Seit Mitte September 2018 liegt ein zweiter Diskussionsteilentwurf zur Modernisierung des Vormundschaftsrechts vor. In diesem Entwurf wird auch der Gesetzesaufbau sowohl des Vormundschaftsrechts als auch des Betreuungs- und Pflegschaftsrecht überarbeitet.
Wesentliche inhaltliche Neuerungen das Betreuungsrecht betreffen die Vorschriften
- zur Vermögenssorge,
- zur Aufsicht des Gerichts,
- zum Aufwendungsersatz und zur Vergütungspflicht
Sie werden künftig unmittelbar im Betreuungsrecht eingeordnet und die Vorschriften soweit erforderlich an die Vorgaben des Betreuungsrechts angepasst. Die Vergütung selbst bleibt im VBVG geregelt, das in seiner Grundstruktur unverändert bleibt – mit Ausnahme der Neuregelungen zur Vergütung des Vereinsvormunds.
20.06.2018 – Auftaktsitzung im BMJV und Bildung von Arbeitsgruppen
Am 20. Juni 2018 wurde der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gestartet. Zur Auftaktsitzung eines interdisziplinär besetzten Plenums waren rund 80 Experten aus Wissenschaft, den kommunalen Spitzenverbänden und aus den Bundesländern sowie Vertreter von Verbänden (Behindertenverbände, Berufsverbände, Betreuungsgerichtstag e.V.) eingeladen.
Ziel des Prozesses laut Pressemitteilung des BMJV: Durch Änderungen im Betreuungsrecht soll die Qualität der rechtlichen Betreuung durch Stärkung des Selbstbestimmungsrechts verbessert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass rechtliche Betreuung nur dann angeordnet wird, wenn sie zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist.
Folgende Arbeitsgruppen wurden zur Beareitung unterschiedliche Felder gebildet:
- Betreuung als Beruf und die Vergütung des Berufsbetreuers
- Ehrenamt (einschl. Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungsvereine) und Vorsorgevollmacht
- Rechtliche Betreuung und „andere Hilfen“ (Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung)
- Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten bei der Betreuerauswahl, der Betreuungsführung und der Aufsicht
Ende 2019 sollen die Ergebnisse fest stehen und entsprechende Gesetzgebungsvorschläge auf den Weg gebracht werden.
06./07.06.2018 – Beschluss der Justizministerkonferenz
Am 6. und 7. Juli 2018 fand die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JUMIKO) statt, auf der auch Reformbestrebungen bezüglich des Betreuungsrechts auf der Tagesordnung stand. Behandelt wurden insbesondere strukturelle Änderungen an der Schnittstelle zum Sozialrecht und eine qualitätsorientierte Anpassung der Betreuervergütung.
In ihrem Beschluss wies die JUMIKO darauf hin, dass die Reformdebatte über das Betreuungswesen nachhaltig fortgeführt werden müsste. Die Ergebnisse der Forschungsvorhaben müssten dabei hinterfragt werden. Im Rahmen dieses Prozesses sollten insbesondere die im Bereich des Erforderlichkeitsgrundsatzes, der Betreuungsqualität und der Vergütung gezeigten Defizite angegangen und behoben werden.
Ziel dieser Debatte sollte insbesondere darin bestehen,
- das grundrechtlich und durch die UN-Behindertenrechtskonvention abgesicherte Selbstbestimmungsrecht der hilfebedürftigen Menschen zu stärken; ausschließlich soziale Hilfeleistung erfordernde Sachverhalte dürfen nicht mehr systemwidrig Ursache von Betreuerbestellungen werden,
- dass eine Betreuerbestellung daher als „ultima ratio“ erst dann erfolgt, wenn andere Hilfen nicht greifen,
- dass sich die Justiz auf ihre Kernaufgaben konzentriert,
- die Position der Betreuungsbehörde strukturell (innerhalb und außerhalb des gerichtlichen Verfahrens) weiter zu stärken,
- die Betreuungsvereine als wesentliche Träger der Querschnittsarbeit und wichtiges Bindeglied zu den Ehrenamtlichen im Bereich der Betreuung und Vorsorgevollmacht zu stärken,
- dass auch eine zeitnahe Vergütungsanpassung qualitätsorientiert erfolgen muss und nicht isoliert von der laufenden Strukturdebatte erfolgen darf.
Diese Zielsetzung ist entommen aus dem Beschluss der Justizministerkonferenz:
09.04.2018 – Abschluss der vom BMJV beauftragten Forschungsvorhaben
Zwei Jahre lang – von November 2015 bis November 2017 – führe das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in Kooperation mit der Technischen Hochschule Köln das Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ durch. In Auftrag gegeben wurde dieses vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Das BMJV hat am 9. April 2018 den vollständigen Abschlussbericht veröffentlicht:
Die IGES Institut GmbH Berlin war Ende 2015 mit der Durchführung des Forschungsvorhabens zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“ beauftragt worden. Zu berücksichtigen war hier insbesondere das am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“. Auch dieser Abschlussbericht wurde am 9. April 2018 veröffentlicht.
Test für Online-Dienste: Jetzt Umfrage beantworten
Helfen Sie uns, unsere Online-Dienste besser zu machen und füllen Sie jetzt unsere Umfrage aus:
Anlass ist der vor kurzem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgestellte Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, der nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Nachdem lange Zeit die pauschale Vergütung von Berufsbetreuerinnen und -betreuer unangetastet blieb, hebt der Gesetzesentwurf die durchschnittliche Vergütung um 17 Prozent.
Zugleich ändert sich die Systematik der Vergütung der beruflich tätigen Betreuer vom Stundenansatz und Stundensatz hin zur fallbezogenen Monatspauschale, auch sind „Sonderzahlungen“ unter bestimmten Voraussetzungen möglich.