Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 03.09.2020 eine neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen veröffentlicht.
Videoüberwachungsanlagen werden in immer größerer Zahl eingesetzt. Das Risiko, dass damit die Rechte von Betroffenen verletzt werden, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Grund dafür sind die geringen Anschaffungskosten und die verbesserte Qualität der Technik.
So wird aufgezeichnet, zu welcher Uhrzeit, an welchem Tag, in welchem Zustand, mit welchem Erscheinungsbild, wie lange und an welchem Ort sich Betroffene aufhalten, wie sie diesen Bereich nutzen, wie sie sich dort verhalten und ob sie allein oder in Begleitung sind. Bereits eine einfache Überwachungsanlage verarbeitet in erheblichem Umfang personenbezogene Daten, ohne dass der Großteil der erfassten Informationen für Überwachende je eine Rolle spielt.
Kameras erfassen und verarbeiten Daten von Personen, um personalisierte Werbung anzuzeigen oder Produkte zielgruppengenau anzubieten. Softwaregesteuerte Videotechnik vermisst in der Öffentlichkeit Gesichtszüge und Gefühlsregungen von Personen oder verfolgt das Bewegungs- oder Einkaufsverhalten von Kunden. Betroffene haben kaum Einfluss auf eine solche Erfassung und erfahren selten, was mit den Aufnahmen geschieht.
Im Jahr 2014 hatte daher der sogenannte „Düsseldorfer Kreis“ der DSK die Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ erstellt. Diese Orientierungshilfe wurde nunmehr grundlegend überarbeitet und an die rechtlichen Rahmenbedingungen der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Dabei wurden die Leitlinien 3/2019 des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte, Version 2.0, angenommen am 29. Januar 2020, berücksichtigt. Neu hinzugekommen sind die Abschnitte zur Videoüberwachung in der Nachbarschaft und zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Tür- und Klingelkameras, Drohnen und Wildkameras sowie Dashcams.
Mit der Orientierungshilfe sollen Betroffene und Verantwortliche Informationen über die Voraussetzungen für eine datenschutzgerechte Videoüberwachung in unterschiedlichen Lebensbereichen erhalten. Im Anhang finden sich Muster für Hinweisschilder, die es den Verantwortlichen erleichtern, den Transparenzpflichten gem. Art. 12 ff. DSGVO nachzukommen. Darüber hinaus wird eine Checkliste mit den wichtigsten Prüfungspunkten im Vorfeld einer Videoüberwachung bereitgestellt.
Fundstellen
Die Pressemitteilung „DSK veröffentlicht neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ ist unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/20200903_pm_oh_video%C3%BCberwachung.pdf abrufbar.
Die Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ kann unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf heruntergeladen werden.