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Anlass ist der vor kurzem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgestellte Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, der nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Nachdem lange Zeit die pauschale Vergütung von Berufsbetreuerinnen und -betreuer unangetastet blieb, hebt der Gesetzesentwurf die durchschnittliche Vergütung um 17 Prozent.

Zugleich ändert sich die Systematik der Vergütung der beruflich tätigen Betreuer vom Stundenansatz und Stundensatz hin zur fallbezogenen Monatspauschale, auch sind „Sonderzahlungen“ unter bestimmten Voraussetzungen möglich.