Mann im Rollstuhl am Arbeitsplatz

Inklusiver Arbeitsmarkt

Am 25. April befasste sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Vorschlägen und Anträgen der CDU und der Linken zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes. Dazu eingeladen waren Fachverbände, Gewerkschaft und Arbeitgebervertreter und Betroffenen-Organisationen.

Antrag der CDU

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag  unter anderem eine bessere wirtschaftliche Absicherung von Inklusionsbetrieben und den Ausbau von Beratungsangeboten für Arbeitgeber. Das Budget für Arbeit solle durch eine Erhöhung der Lohnkostenzuschüsse attraktiver gemacht werden. Außerdem soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten ein bundesweites Förderprogramm dafür sorgen, die barrierefreie digitale Infrastruktur in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten und die digitale Kompetenz von Auszubildenden und deren Ausbildern zu verbessern.

Antrag der Linken

Die Linken fordern in ihrem Antrag die volle Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu garantieren. Diese sei Kernelement der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), jedoch im politischen Handeln noch nicht selbstverständlich, kritisiert die Fraktion. Sie verlangt transparente Kriterien für eine barrierefreie, volle Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen und Verbänden mit diesen zusammen zu erarbeiten. Barrierefreie Partizipation soll nicht nur räumliche, sondern auch kommunikative und digitale Barrierefreiheit umfassen. Alle Bedarfe für alle Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen müssen dabei abgedeckt werden, verlangen die Abgeordneten. Die Regierung soll außerdem einen Gesetzentwurf vorlegen, um im Rahmen der Selbsthilfeförderung bedarfsdeckende finanzielle Mittel für Selbstvertretungsorganisationen zuzuweisen.

Ziele werden begrüßt

Die Sachverständigen begrüßten die Ziele,  Beratungsangebote für Arbeitgeber zur Schaffung inklusiver Arbeitsplätze auszubauen, Inklusionsbetriebe zu stärken und die Budgets für Arbeit und Ausbildung zu entbürokratisieren und so weiterzuentwickeln. Auch für die stärkere politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssten noch viele Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.

Höhere Ausgleichsabgabe

Darüber hinausgehend forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund, eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe einzuführen, um die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Nötig seien höhere Beiträge der Ausgleichsabgabe.

Förderung von Inklusionsfirmen

Claudia Rustige von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen e. V. nannte die Forderung nach Zugang der Inklusionsfirmen zu Wirtschaftsförderprogrammen längst überfällig. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit seien diese Betriebe davon häufig ausgeschlossen, das sei ein Wettbewerbsnachteil. Auch übten diese Betriebe schon lange mehr als eine „Brückenfunktion“ aus, sagte Rustige.

Träger für Ausbildungen unterstützen

Matthias Münning von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe BAGüS mahnte an, das Budget für Ausbildung funktioniere nicht allein für sich und nicht allein über Geld. Man brauche immer auch einen Träger, der begleitende Maßnahmen anbiete.

Ptenziale in Unternehmen nutzen

Monika Labruier von der ProjektRouter gGmbH verwies darauf, dass die Unternehmen viel stärker darin unterstützt werden müssten, ihre Potenziale zu nutzen. „Wenn sie die nötige Unterstützung bekommen, haben sie schon ein großes Interesse daran, Menschen mit Behinderungen einzustellen“, betonte sie.

Menschen sichtbar machen

Stephan Göthling vom Mensch zuerst-Netzwerk People First Deutschland e.V. verwies darauf, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten im politischen Prozess nicht sichtbar seien. Für eine solche Mitarbeit aber bräuchten sie Zeit, zum Beispiel, um Texte zuerst einmal in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Fristen für die Abgabe von Stellungnahmen seien aber oft viel zu kurz dafür, kritisierte Göthling.

Entgeltsystem in Werkstätten

Die Lebenshilfe fordert in ihrer ausführlichen Stellungnahme auch eine auskömmliche Entlohnung für die in Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern beschäftigten Menschen mit Behinderung.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht, SOLEX

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