Ampelfarben Querbalken

Ampel-Pläne im Sozialrecht

Herausgepickt aus dem Koaltionsvertrag sind hier geplante Änderungen und Vorhaben, die das Sozialrecht betreffen. Eine wesentliche Voraussetzung, das Land nachhaltig sozial gerecht zu gestalten ist allerdings die Klimapoltik, die hier nicht behandelt wird. Ohne eine Paris-konforme Begrenzung der Erderwärmung werden alle Pläne und Wünsche in wenigen Jahren Makulatur sein.

Digitalisierung und Entbürokratisierung

Insgesamt sollen Leistungen der Sozialversicherungsträger umfassend digitalisiert werden.  Information, Beratung, Antragstellung sowie Kommunikation und Abfragen unter den zuständigen Stellen unter Wahrung des Datenschutzes sollen digital und einfach möglich sein.

SGB II

Die Begriffe „Hartz IV“ oder „Arbeitslosengeld II“ werden durch „Bürgergeld“ ersetzt.

  • Der Zugang zum Bürgergeld soll digitaler und unkomplizierter werden.
  • Die Vermögensanrechnung soll in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs ausbleiben.
  • Sanktionen wird es weiter geben, im ersten Jahr werden sie aber ausgesetzt.
  • Eine substantielle und bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze ist nicht vorgesehen.
  • Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen verbessert werden.

Eine grundsätzliche Änderung des Systems ist offenbar nicht vorgesehen.

SGB III

  • Für Selbstständige soll ein erleichterter Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ohne Vorversicherungszeit möglich sein. 
  • Mit einem an das Kurzarbeitergeld angelehntes Qualifizierungsgeld soll  die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit haben Unternehmen im Strukturwandel so zu unterstützen, dass Beschäftigte durch Qualifizierung im Betrieb gehalten und Fachkräfte gesicherte werden können. 
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB III sollen bei beruflicher Qualifizierung ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten.
  • Der Mindestlohn soll auf 12 Euro steigen. Wann genau, ist nicht angegeben.

SGB V

Keine Grundlegenden Neuerungen geplant, sondern Weiterentwicklung von bereits Begonnenem.

  • Telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung sollen zukünftig regelhaft möglich sein. 
  • Ein „nationaler Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete sollen geschaffen werden.“ Zu den Themen zählen beispielsweise die Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und die Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden.

SGB VI

Auch hier nicht viel Neues.

  • Außer dem Vorhaben, mit einer teilweisen Kapitaldeckung der Rentenversicherung eine langfristige Stabilisierung von Rentenniveau und -beitragssatz zu erreichen.
  • Der Hinzuverdienst bei einem vorzeitigem Rentenbezug soll entfristet werden. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurde die Hinzuverdienstgrenze bereits per Verordnung auf ein Vielfaches (46.060 Euro) erhöht. Gesetzlich festgeschrieben sind 6.300 Euro jährlich.

SGB XI

  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll „moderat“ erhöht werden. 
  • Das Pflegegeld soll ab kommendem Jahr regelhaft dynamisiert werden. 
  • Eigenanteile für stationäre Heimpflege sollen begrenzt werden.
  • Außerdem will die Ampelkoalition prüfen, ob die Pflegeversicherung um eine „freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung“ ergänzt wird. Ziel ist es, damit die Übernahme der vollen Pflegekosten abzusichern. Experten sollen dazu bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen.
  • Die Steuerfreiheit für den Pflegebonus soll auf 3.000 Euro angehoben werden.

Grundsicherung für Kinder

Eine grundlegende Änderung ist für Kinder vorgesehen. Die  bisherigen finanziellen Unterstützungen (Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie der Kinderzuschlag) sollen in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung gebündelt werden. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt.

Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden wir von Armut betroffene Kinder, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben, mit einem Sofortzuschlag absichern. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.

Über die Höhe des Garantiebetrags der Kindergrundsicherung macht der Koalitionsvertrag keine Aussage. Vorschläge und Gesetzentwürfe dazu gab es aber schon in der letzten Legislaturperiode.

BAFöG

  • Das BAföG soll reformiert werden und dabei elternunabhängiger gemacht werden.
  • So soll der elternunabhängige Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden.
  • Die Freibeträge und Bedarfssätze sollen deutlich und regelmäßiger erhöht werden,
  • die Altersgrenzen sollen stark angehoben werden. 

Flüchtlinge

Hier hängt vieles davon ab, ob die Vorhaben auf europäischer Ebene umgesetzt werden können. So sollen illegale Pushbacks nicht mehr möglich sein. Länder wie Polen, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, dürften auch keine EU-Gelder mehr bekommen. 

Irreguläre Migration soll verringert werden, indem man zum Beispiel die Situation in Griechenland verbessert und legale Wege schafft, etwa indem man mehr Fachkräfte aus dem Ausland anwirbt.

Seenotrettung soll staatlich finanziert werden.

Quelle: Koalitionsvertrag

Abbildung: Titelblatt des Koalitionsvertrags 2021