Coronaregeln – bundeseinheitlich?

Union und SPD haben offenbar ihre Pläne für bundesweit einheitliche Corona-Regeln konkretisiert. Es liegt ein Entwurf einer „Formulierungshilfe“ für einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Demnach sei künftig eine verbindliche „Notbremse“ in Gebieten vorgesehen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner den Wert von 100 an drei Tagen nacheinander überschreitet. Dann müssten dort zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr früh Ausgangsbeschränkungen verhängt werden. Zudem sei geplant, dass in solchen Gebieten alle nicht-lebensnotwendigen Geschäfte schließen müssten, ebenso die Außengastronomie. In Schulen und Kitas solle es laut der Nachrichtenagentur dpa ab einem Inzidenzwert von 200 nur noch eine Notbetreuung geben. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dem betreffenden Gebiet drei Tage lang wieder unter dem entsprechenden Schwellenwert liege, könnten die zusätzlichen Maßnahmen beendet werden. Bislang ist die Pandemiebekämpfung rechtlich vor allem Sache der Bundesländer, die sich nicht immer an die bereits auf einer Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarte „Notbremse“ halten.

Ende April? Bis dahin könnte das Virus ja mal Pause machen!

Inhaltlich ändert sich also kaum etwas. Der Unterschied zu vorher ist, dass sich alle an die Regeln halten müssen. Das hatte man allerdings von den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz eigentlich auch erwartet. Das Gesetz muss jetzt noch durch den Bundestag und den Bundesrat, bevor es vielleicht Ende April dann in Kraft tritt. Dummerweise hält sich das Virus nicht an die parlamentarischen Gepflogenheiten.

Einge Bundesländer bangen um ihre Modellprojekte. Es ist daher noch gar nicht sicher, ob das Gesetz so oder überhaupt in Kraft treten wird.

Kinder sind nicht so wichtig

Mittlerweile sollte jedem klar sein, dass die weitere Ausbreitung des Virus mit den alten und neuen Maßnahmen nicht verhindert werden kann. Die Intensivstationen werden überlastet, viele Menschen werden steben, viele werden noch lange an den Folgen der Krankheit leiden. Es werden zunehmend Jüngere und auch Kinder sein, die einen schweren Verlauf haben und langfristig mit den Folgen zu kämpfen haben. Trotzdem bleibt es dabei, dass für Schulen der Inzidenz-Schwellenwert bei 200 liegen soll. Es soll ja getestet werden. Ob überhaupt genügend Tests in den Schulen angekommen sind und ob die Tests auch tatsächlich vernünftig durchgeführt werden, scheint zweitrangig zu sein. So ist immer noch nicht geklärt, ob die Tests in der Schule unter Aufsicht durchgeführt werden sollen, also dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist, eine Ansteckung zu verhindern, oder zu Hause und freiwillig, aber ohne Kontrolle, ob die Tests tatsächlich gemacht wurden.

Vermutlich ist man Anfang Mai wieder überrascht, wie hoch die Zahl der Kranken und Toten ist. Das hätte ja keiner wissen können….

Quelle: Bundesregierung

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