Katze liegt auf der Heizung

Heizkostenentlastung im Bundesrat

Der Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im
Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-
Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2BeprEntlG) steht am 14.2.2020 in der ersten Plenarsitzung 2020 im Bundesrat auf der Tagesordnung.

CO2-Komponente

Der Gesetzentwurf sieht vor, mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte CO2-Komponente im Wohngeld einzuführen. Damit sollen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger gezielt bei den Heizkosten entlastet und das Entstehen sozialer Härten im Kontext der CO2-Bepreisung vermieden werden. Die CO2-Komponente soll in die bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigende Miete oder Belastung einbezogen werden und so zu einem höheren Wohngeld führen.

Anpassung an steigenden CO2-Preis

Die federführenden Ausschüsse, für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Darin wird unter anderem gefordert, dass das Wohngeld auch bei zukünftigen Anhebungen der CO2-Bepreisung angemessen angepasst wird.

Die Entlastung der Wohngeldhaushalte soll zeitgleich mit dem Beginn der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme ab dem 1. Januar 2021 erfolgen. Zu diesem Zweck werden die Mittel für Wohngeld, die von Bund und Ländern jeweils zur Hälfte getragen werden, aufgestockt. Ab 2021 stehen hierfür jährlich 120 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Monatliche Beträge

Als monatliche Beträge zur Entlastung bei den Heizkosten sollen folgende Werte für die jeweilige Haushaltsgröße gelten:

Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten in Euro
1 14,40
2 18,60
3 22,20
4 25,80
5 29,40
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 3,60

Reinvestieren oder Entlasten

Mit dem am 20. Dezember 2019 in Kraft getretenen Brennstoffemissionshandelsgesetz wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme eingeführt. Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen in Klimaschutzfördermaßnahmen reinvestiert oder in Form einer Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden.

Quellen. Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht

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