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Grundrente – viel zu rechnen

Viele neue Rechenaufgaben gilt es zu lösen, wenn der Kompromiss in Sachen Grundrente Gesetz wird.

Aufgabe 1:  Wer hat Anspruch?

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern, die 35 Beitragsjahre durch Arbeit, Kindererziehung oder Pflege haben. Allerdings ist die 35-Jahre-Grenze nicht starr. Es soll eine Gleitzone geben, damit auch Menschen mit etwas weniger als 35 Beitragsjahren nicht knallhart ausgeschlossen werden. Dafür müssen die jeweiligen Abschläge berechnet werden.

Aufgabe 2: Wie hoch ist die Grundrente?

Bekommen soll die Grundrente, wer weniger als 80 Prozent Beiträge gezahlt hat als ein Durchschnittsverdiener, aber mehr als 30 Prozent. Der daraus resultierende Rentenanspruch wird dann verdoppelt, darf aber 80 % der Durchschnittsrente nicht übersteigen. Von dem Rentenzuschlag müssen dann noch mal 12,5 % abgezogen werden. Damit soll weiterhin, zumindest ein wenig, das Äquivalenzprinzip gelten, wonach die Rente eigentlich von der Höhe der Beitragszahlungen abhängt.

Aufgabe 3: Einkommensfreibetrag

Eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung wie bei den Sozialleistungen soll es nicht geben. Grundrente sollen aber auch nicht diejenigen erhalten, die sie gar nicht nötig haben. Daher soll die Steuerverwaltung den Rentenkassen das zu versteuernde Einkommen unter Hinzuziehung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge übermitteln. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare wird die Grundrente in voller Höhe bezahlt. Auch hier soll es keine starre Grenze geben, daher müssen gegebenenfalls Abschläge berechnet werden, wenn das Einkommen geringfügig höher ist.

Aufgabe 4: Ergänzende Freibeträge

Damit die Grundrente nicht direkt wieder durch Kürzungen beim Wohngeld oder bei der Grundsicherung im Alter ins Leere läuft, wird es für diese Bereiche Freibträge geben, ähnlich wie bei den jetzt schon existierenden Freibeträgen für bei betrieblicher oder privater Altersvorsorge.

Die Grundsicherung soll zum 1.1.2021 Gesetz werden. Bis dahin müssen Finanz- und Rentenverwaltung ihren Datenaustausch aufbauen. Die Rentenversicherung soll die Grundrente für jeden Anspruchsberechtigten automatisch berechnen, so die Vorgabe. Die Rechenaufgaben müssen also zu allererst dort gelöst werden.

Quelle: ARD, Spiegel, Wirtschaftswoche

Abbildung: pixabay.com dependent-100345_1280.jpg