Spielendes Baby

Elterngeldreform noch 2019?

Nach übereinstimmenden Presse- und Internetberichten (Zeit, Haufe, evangelisch.de) kündigte Familienministerin Franziska Giffey an, noch in diesem Jahr das Elterngeld weiter auszubauen. Es solle noch mehr auf Partnerschaftlichkeit zwischen Müttern und Vätern ausgerichtet werden. Franziska Giffey kündigte an, noch in diesem Jahr das Elterngeld weiter auszubauen.

Mehr Väter in Elternzeit

Das Elterngeld solle noch mehr auf Partnerschaftlichkeit zwischen Müttern und Vätern ausgerichtet werden. Zwar ist die Anzahl der Väter gestiegen, die Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen; dies Zahl müsse aber noch ausgebaut werden. Dass auch Väter Elternzeit nehemn ist in der Bevölkerung weitgehend akzeptiert. Dass Sie es dennoch oft nicht oder nur in geringerem Umfang als Mütter tun, liegt häufig daran, dass Väter in der Regel immer noch mehr verdienen als Mütter, der Verdienstausfall daher um so größer ist.

Unterstützung der Eltern von Frühgeborenen

Die Reform soll nach Angaben der Ministerin auch Eltern von zu früh geborenen Kindern unterstützen. Deren Anteil an den Geburten nehme zu, sagte Giffey. Wenn ein Kind ein oder zwei Monate zu früh komme, dann sei die Entwicklung nach der Elternzeit nicht die gleiche, wie bei einer Geburt zum errechneten Termin.

Einzelheiten zu dem Reformvorhaben sind noch nicht bekannt.

letzte Reform 2015

Die letzte Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) stammt aus dem Jahr 2015. Die damaligen Änderungen im Überblick:

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen. Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Bis 30.6.2015 konnten Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verloren sie einen Teil ihres Elterngeldanspruches: Ihr Lohn minderte die ausgezahlten Beträge, ohne dass es dafür zum Ausgleich einen längeren Bezug des Elterngeldes gab.
Neben dem ElterngeldPlus, das diese Lücke schließt, wurde der Partnerschaftsbonus eingeführt: Wenn beide Eltern pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das ElterngeldPlus nochmals für vier zusätzliche Monate.

Verschiedene Kombinationen möglich

(Basis-)Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich kombinieren: Das Zeitbudget von 12 Monaten kann flexibel eingesetzt werden. Pausiert etwa die Mutter für sechs Monate und bezieht Basis-Elterngeld, so kann sie anschließend für zwölf Monate ElterngeldPlus beziehen (6 * Basis-Elterngeld + 12 * Elterngeld Plus = 6 * Basis-Elterngeld). Ihr Partner kann die beiden Partnermonate nutzen und 2 Monate Elterngeld oder 4 Monate ElterngeldPlus nutzen (2 * Basis-Elterngeld = 4 * Elterngeld Plus). Arbeiten beide im Anschluss für mindestens vier Monate Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können beide den Partnerschaftsbonus nutzen und erhalten zu selben Zeit jeweils 4 Monate ElterngeldPlus.
Möglich ist auch, dass Mutter und Vater nach der Geburt bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten und gemeinsam jeweils 14 Monate ElterngeldPlus beziehen (2 * 14 * Elterngeld Plus = 14 * Basis-Elterngeld). Im Anschluss könnten auch sie den Partnerschaftsbonus nutzen.
Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen und zusammen mit den Partnermonaten statt der 14 regulären Elterngeldmonate bis zu 28 ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nehmen.

Elternzeit flexibler gestalten

Auch die Elternzeit kann flexibel gestaltet werden. Grundsätzlich können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Seit dem 1.7.2015 können 24 Monate (statt vorher 12 Monaten) zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers wird dafür nicht notwendig sein. Jedoch muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden – Elternzeit vor dem 3. Geburtstag ist nur sieben Wochen vorher anzumelden. Zudem können beide Elternteile ihre Elternzeit in je drei (statt vor dem 1.7.2015 zwei) Abschnitte aufteilen.

Quellen: Haufe, Zeit, evangelisch.de, SOLEX

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