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Ausbildungsgelderhöhung bedroht Werkstätten

Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befürchten wirtschaftliche Nachteile durch die geplante Anhebung des Ausbildungsgeldes. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 3. Juni 2019 deutlich. Zur Diskussion stand ein Gesetzentwurf (19/9478) der Bundesregierung zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes.

Durch den Entwurf sollen die jüngsten Änderungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach- und mitvollzogen werden und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden.

Das Ausbildungsgeld ist eine staatliche Leistung, warum also die Sorgen?
Das Entgelt, dass ein Beschäftigter in einer Werkstatt für behinderte Menschen verdient besteht aus einem Grundbetrag und einem Aufstockungsbetrag. Zusätzlich bekommt jeder das Arbeitsförderungsgeld. Nun ist die Höhe des Grundbetrags, den die Werkstatt erwirtschaften muss, an die Höhe des Ausbildungsgeldes gekoppelt (§ 221 Abs.2 SGB IX), das ab dem 1.August 2019 von derzeit 80 Euro auf 117 Euro erhöht wird.
Nach Meinung von Vertretern der Werkstätten sei eine solche Erhöhung auf dem Markt nicht durchsetzbar, weil sie die Produkte und Dienstleistungen  der Werkstätten so weit verteuerten, dass sie viele Aufträge verlören. Erhöhungen dieser Dimension seien am Markt nicht durchsetzbar.

Helfen würde schon, wenn die Erhöhung des Ausbildungsgeldes auf den Januar 2020 verschoben werde. Noch besser sei eine stufenweise Erhöhung, verteilt über die nächsten drei Jahre. Am besten aber sei es, das Entlohnungssystem der Werkstätten insgesamt neu zu organisieren. Sowohl das Ausbildungsgeld als auch der Grundbetrag müsse öffentlich finanziert werden.

Die Redaktion der Nachrichten der Kooperation Behinderter im Internet e.V. erinnert auf kobinet-nachrichten.org daran, dass seit 35 Jahren engagierte Werkstattfachleute fordern, den Beschäftigten in den Werkstätten ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt zu gewährleisten und die diskriminierende Taschengeld-Entlohnung zu beenden. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt eines Werkstattbeschäftigten beträgt zur Zeit etwa 220 Euro. (Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen – BAG WfbM)

Auch das das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält das System der Behindertenwerkstätten aus menschenrechtlicher Perspektive für bedenklich. Die Entlohnungssituation, aber auch die inklusionswidrige Sonderwelt der Behindertenwerkstätten insgesamt, steht im Widerspruch zum Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes und zum Gesetz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Quellen: Bundestag, kobinet, BAG WfbM, DIMR

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