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Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige

Die Europäische Kommission legte am 13. März 2018 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige vor. Bei der Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ am 6. Dezember 2018 wurde eine politische Einigung zur Empfehlung erzielt. Der deutsche Vertreter im Rat stimmte der politischen Einigung zu und legte gleichzeitig einen Parlamentsvorbehalt ein. Der nächste Schritt war ein Gesetzentwurf, der bei Zustimmung des Parlaments dem deutschen Vertreter erlaubt, der Empfehlung endgültig zuzustimmen.

Zu dem Gesetzentwurf gab es jetzt eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Worum geht es?

Der Ratsvorschlag soll vor allem dem Grundsatz 12 der Europäischen Säule sozialer Rechte dienen, wonach alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses, aber auch Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz haben.

Die Ratsempfehlung ist rechtlich nicht bindend, für Deutschland ergibt sich daraus keine Handlungsverpflichtung.

Die Ratsempfehlung zielt darauf ab, dass die Mitgliedstaaten – im Einklang mit ihrer nationalen Zuständigkeit für die Ausgestaltung der Sozialsysteme – Arbeitnehmern und Selbständigen Zugang zum Sozialschutz gewähren. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen sicherzustellen, dass Arbeitnehmer und Selbständige formell und tatsächlich sozial abgesichert sind, dass diese Absicherung angemessen ist und dass die Transparenz für die in den Sozialschutzsystemen geltenden Bedingungen und Vorschriften verbessert wird.

Kritik kam von Seiten der Arbeitgeber. Es bestehe bei einigen Vorschlägen der Empfehlung das Risiko, dass damit in nationale Sozialsysteme eingegriffen werde, was gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße. Außerdem habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon mehrfach rechtlich eigentlich nicht bindende Empfehlungen zur Urteilsbegründung herangezogen.

Das wiesen Vertreter der Sozialversicherungsverbände zurück. Sie begrüßen es, wenn auch für Selbständige die Möglichkeit geschaffen werde, sich umfassend in der Sozialversicherung abzusichern. Der DGB fordert diesbezüglich europaweite Mindeststandards.

Ob die Kontroverse auf eine obligatorische Sozialversicherung auch für Selbständige hinausläuft oder ob es bei weitestgehender Freiwilligkeit bleibt, ist noch ungewiss.

Quellen: BundestagEuropakomission

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