Wäscheleine mit Kindersocken und Geldscheinen

Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten

Nach Informationen verschiedener Zeitungen (Frankfurter Rundschau, Göttinger Tageblatt, LR-Online) liegt ein Beschluss des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) vor, in dem er fordert, dass Versicherte künftig auf Versorgungsbezüge generell nur noch den halben Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag zahlen müssen. Er verlangt aber gleichzeitig eine Kompensation der Kassen für die Einnahmeausfälle. Sie belaufen sich nach Berechnungen des Spitzenverbandes auf jährlich drei Milliarden Euro.

Dies würde eine erhebliche Entlastung für viele Millionen Rentner bedeuten, die auf ihre Zusatzversorgung angewiesen sind und für die sie jahrelang eingezahlte haben.

Seitdem zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung der § 248 SGB V geändert wurde, letztlich um die damaligen großen Defizite der Krankenkassen zu lindern, müssen Rentner auf ihre Versorgungsbezüge und Betriebsrenten den vollen Beitragssatz zahlen, inklusive „Arbeitgeberanteil“. Dies galt sogar auch für schon laufende Verträge, bei denen bei Abschluss von so hohen Beiträgen nicht die Rede war.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, der bisher eine Neuregelung kritisch gesehen hat, hat seine Haltung offenbar geändert und plädiert nun für eine deutliche Entlastung der Versicherten.

Im Bundestag wird das Thema noch kontrovers diskutiert. Die SPD ist für eine Entlastung, in der CDU könnte es auf dem Parteitag diskutiert werden.

Schon lange auf der Agenda hat das Thema die Fraktion Die Linke. Sie fordert gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten und die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“. Dazu haben die Abgeordneten bereits im Dezember 2017 einen Antrag eingebracht, den der Bundestag Anfang Februar erstmals debattiert und anschließend zur Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen hat.

Quelle: Portal Sozialpolitik

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