Würfel, die das Wort Pflege bilden

Landespflegegeld in Bayern: Bereits 100.000 Anträge

Bereits 100.000 Menschen haben das Bayerische Landespflegegeld beantragt. Darauf haben Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml und Bayerns Finanzminister Albert Füracker am 6. Juli 2018 hingewiesen.

Huml erläuterte: „Das Landespflegegeld ist Teil des umfangreichen Pflegepaketes, das die Staatsregierung im Mai 2018 beschlossen hat. Darin enthalten ist auch ein Fünf-Millionen-Euro-Programm für mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern. Denn häuslich Pflegende werden durch verstärkte Möglichkeiten, Angehörige in Kurzzeitpflege zu geben, spürbar entlastet. Auch das trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können.“

Huml fügte hinzu: „Klar ist: Das Bayerische Landespflegegeld wird ungeschmälert in der vollen Höhe von jährlich 1.000 Euro an alle Berechtigten ausgezahlt werden. Es wird keine Anrechnung der Hilfe zur Pflege geben.“

Füracker betonte: „Mit dem Bayerischen Landespflegegeld als schnelle und unbürokratische Unterstützung für Pflegebedürftige haben wir ein wichtiges Signal gesetzt. Nur zwei Monate nach dem Beschluss der Staatsregierung liegen schon 100.000 Anträge vor. Das zeigt uns: Wir sind auf dem richtigen Weg!“

Huml unterstrich: „In Bayern ist die Pflege schon lange Top-Thema. Mit dem Landespflegegeld stärken wir die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen in Bayern. Die Pflegebedürftigen können selbst entscheiden, wofür sie das Geld verwenden – und ob sie mit dem Geld zum Beispiel pflegenden Angehörigen oder anderen Menschen, die sie in ihrem Alltag unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.“

Füracker fügte hinzu: „Das Landespflegegeld bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Kosten für das neue Landespflegegeld werden bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen.“

Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung 132/GP vom 6.7.2018

Abbildung: fotalia.com – Tatjana Balzer